In der Hansestadt Lübeck sind zwei weitere COVID-19 Erkrankungen bestätig worden. Das Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck hat sofort die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. „Wir analysieren permanent die Lage, beobachten die Fallzahlen, um auf Positiv-Meldungen sofort reagieren zu können“, erklärt Dr. Alexander Mischnik, Leiter des Lübecker Gesundheitsamtes. Nur durch eine schnelle Diagnostik und die umfangreichen Testungen im Umfeld der betroffenen Person könne der weiteren Verbreitung effektiv entgegengewirkt werden. „Wir sind auf diese Meldungen und die damit verbundene Ermittlungsarbeit und notwendigen Testmaßnahmen vorbereitet. Die Kolleg:innen des Gesundheitsamtes sind an sieben Tagen in der Woche, auch bis spät in den Abend hinein im Einsatz, um unmittelbar agieren zu können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber vor allem, dass die Betroffenen mit uns zusammen arbeiten, ehrliche Angaben zu Aufenthalt und Kontakten machen und wir so Infektionsketten unterbrechen können.“
Bei den erkrankten Personen handelt es sich um zwei schulpflichtige Kinder. Es wird ein Zusammenhang mit einem Reiserückkehrenden aus Serbien vermutet. Die insgesamt fünfköpfige Familie wurde getestet und befindet sich in Quarantäne. Vorsorglich wurden bereits alle Schulkinder in den jeweiligen Klassenverbänden sowie die Lehrkräfte der betroffenen Lübecker Schulen informiert und getestet. Ferner wurden durch das Gesundheitsamt alle weiteren Kontaktpersonen ermittelt und informiert sowie eine Testung angeordnet. Die Ergebnisse der rund 30 Testungen werden innerhalb der nächsten 24 Stunden erwartet. Alle Kontaktpersonen befinden sich vorsorglich in häuslicher Quarantäne.
Bürgermeister Jan Lindenau weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die geltenden Kontaktbestimmungen sowie die Quarantäne-Verordnung hin: „Nur wenn wir alle uns an die geltenden Regelungen halten, können wir die Zahl der Infizierten weiterhin gering halten. Neben den Kontaktbestimmungen ist es deshalb umso wichtiger, sich über die aktuellen Risikogebiete und den damit einhergehenden Quarantänebestimmungen zu informieren und diese zu befolgen. Sollten wir Verstöße gegen diese Regelungen feststellen, werden wir nicht zögern, diese entsprechend des Bußgeldkatalogs zu ahnden.“
Verstöße gegen die Landesverordnung im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Weitere Informationen zum Coronavirus sind telefonisch von montags bis freitags unter der Rufnummer (0451) 122 – 2626 erhältlich oder online abrufbar unter www.luebeck.de/coronavirus. +++