Veröffentlicht am 28.02.2020

Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderungen

Die Wahl erfolgt im Großen Börsensaal des Rathauses am 5. März 2020

Nachdem die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, steht es jetzt fest: insgesamt 23 Menschen bewerben sich um die acht Sitze im Beirat für Menschen mit Behinderungen. Die Liste der Bewerber:innen kann noch bis zur Wahl des Beirates im Rathaus und im Verwaltungszentrum eingesehen werden.

Die Wahl erfolgt am 5. März 2020 um 15 Uhr im Großen Börsensaal des Rathauses. Für diese Wahl erfolgt keine postalische Benachrichtigung. Stimmberechtigt sind Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Tag der Wahl ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Hansestadt Lübeck haben und schwerbehindert oder gleichgestellt im Sinne des §2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind oder eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen.

„Bitte nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, die Interessen von Menschen mit Behinderungen zu stärken und wählen Sie den neuen Beirat“, so Sven Schindler, Senator für Soziales der Hansestadt Lübeck.

Teilnehmer:innnen der Wahlversammlung erhalten am Eingang des großen Börsensaales nach Prüfung der Wahlberechtigung einen Wahlschein, der im Zuge der Veranstaltung in einen Stimmzettel getauscht wird, wenn der Wahlakt unmittelbar bevor steht. Auf diesem Stimmzettel können zwei Frauen und zwei Männer in geheimer Wahl ausgewählt werden. Am Ende der Veranstaltung sind die vier Frauen und die vier Männer mit den meisten Stimmen gewählt.

Die Veranstaltung ist öffentlich, nicht nur die Stimmberechtigten können teilnehmen. +++