Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Bitte senden Sie eine E-Mail an standesamt@luebeck.de, um die geplante Eheschließung anzumelden und um weitere Informationen zu erhalten.
Teilen Sie uns dabei bitte die Namen, Staatsangehörigkeiten, Familienstände und Anschriften von beiden Eheschließenden mit.
Bei der Eheschließung in unserem Trausaal können neben dem Brautpaar auch bis zu 14 weitere Personen sowie zusätzlich ein:e Fotograf:in teilnehmen. Insgesamt gibt es 16 Sitzplätze im Trausaal. Kinder unter 12 Jahren, die betreut werden müssen, zählen nicht zur Gästezahl. Wir bitten um Verständnis, dass darüber hinaus aus Gründen des Denkmalschutzes keine weiteren Gäste möglich sind.
Eheschließung in der Lindeschen Villa (Standesamt)
Eheschließungen finden traditionell im Trausaal des Standesamtes in der „Lindeschen Villa“ der Hansestadt Lübeck statt.
Die Eheschließungen im Standesamt Lübeck werden an folgenden Tagen durchgeführt: Montag, Dienstag, Donnerstag (hier sind Nachmittagstermine möglich), und Freitag.
Es gibt auch bestimmte Sonnabende, an denen Hochzeiten geplant sind:
Sonnabendtermine 2024:
Sonnabendtermine 2025:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen an anderen Sonnabenden leider keine Termine für Eheschließungen anbieten können.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass weitere Termine zur Eheschließung an Sonnabenden für die Zeit ab April 2025 voraussichtlich im
Oktober 2024 bekannt gegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass die Reservierung eines Heiratstermins für die Monate ab April 2025 erst ab Oktober 2024 möglich ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Eheschließung im Rathaus
Ihre ganz besondere Hochzeit können Sie im historischen Rathaus der Hansestadt Lübeck erleben.
Alle Informationen rund um „Heiraten im Rathaus“ finden Sie hier.
Eheschließung auf der Viermastbark „Passat“ in Travemünde
Feiern Sie Ihre besondere Eheschließung auf der Viermastbark Passat in Travemünde! Die maritime Atmosphäre an Bord bietet einen einzigartigen Rahmen für diesen besonderen Anlass. Setzen Sie die Segel in den Hafen der Ehe und genießen Sie die Feierlichkeiten an Bord. Es besteht sogar die Möglichkeit, Ihre Hochzeitsfeier dort zu veranstalten und an Bord zu übernachten.
Für Fragen und die Reservierung eines Eheschließungstermins auf der „Passat“ stehen Ihnen die freundlichen Mitarbeiter:inen des Bereichs Schule und Sport der Hansestadt Lübeck gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns unter Tel. 0451/122-5202 oder -5204.
Bitte beachten Sie, dass aus Datenschutzgründen keine Informationen zu Hochzeiten anderer Paare (Uhrzeit, Datum, etc.) mitgeteilt werden können. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an das Brautpaar oder deren Familien.
Ausführliche Informationen zur Eheschließung finden Sie hier.
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Eine Eheschließung können anmelden:
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
- wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
- wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners
- erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
- wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
- bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
- weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Seit dem 1. November 2023 ist der automatisierte Datenabruf bei den Standesämtern aus elektronischen Registern möglich. Die Standesämter sollen in diesen Fällen auf die Vorlage von Nachweisen verzichten und die Nachweise im Wege des Datenabrufs besorgen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Eheschließungen im Standesamt Lübeck werden nach Verfügbarkeit zu den folgenden Zeiten angeboten:
Montag: 9.00 - 13.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, gegen eine Zusatzgebühr von 100,- € Termine von 12.20 Uhr bis 13.20 Uhr zu buchen. Diese Regelung gilt von April bis September sowie im Dezember.
Des Weiteren finden jährlich an ausgewählten Samstagen Eheschließungen von 10.00 Uhr bis 13.20 Uhr statt, wobei eine Zusatzgebühr von 100,-€ erhoben wird.
Verbot von Konfetti
Das Werfen von Blütenblättern, Reis, Konfetti aus Papier oder Kunststoff sowie die Benutzung von Konfettikanonen ist innerhalb des Standesamtes und auf dem Gelände nicht gestattet.
Bei Nichtbeachtung wird eine Reinigungsgebühr erhoben.
Fotos und Filmaufnahmen
Bitte denken Sie daran, dass Foto- und Videoaufnahmen nur für private Zwecke und mit Zustimmung der Standesbeamtin / des Standesbeamten erlaubt sind.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)