Blaue Karte EU – Was ist eine Blaue Karte EU und welche Voraussetzungen gelten hierfür?

Die Blaue Karte EU ist der zentrale Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte. Sie ermöglich einfach und unbürokratisch den Zuzug von Menschen aus Drittstaaten, die ihre fachlichen Fähigkeiten in Deutschland einbringen möchten.

Erforderlich hierfür sind:

Der Antragsteller muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Wurde das Studium im Ausland abgeschlossen, muss der Abschluss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. 

Es muss ein verbindliches Arbeitsplatzangebot oder ein Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 52.000 Euro (2018) vorliegen. In sogenannten Mangelberufen liegt die Gehaltsuntergrenze bei nur 40.560 Euro (2018), z. B. für Ärzte und Ingenieure. In diesen Fällen erfolgt eine Vergleichbarkeitsprüfung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Gehalt durch die Bundesagentur für Arbeit.

Die Blaue Karte EU wird zunächst für vier Jahre erteilt bzw. bei kürzerer Laufzeit des Arbeitsvertrags für dessen Laufzeit plus drei Monate.

Nach 33 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung kann Inhabern der Blauen Karte EU die Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Verfügt der Inhaber der Blauen Karte EU bereits frühzeitig über gute deutsche Sprachkenntnisse, wird die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung erteilt.

Familienangehörige von Inhabern der Blauen Karte EU müssen vor der Einreise keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen und dürfen nach der Einreise sofort unbeschränkt erwerbstätig werden.

Aufenthaltszeiten mit der Blauen Karte EU in anderen Staaten können für das europarechtlich geregelte Daueraufenthaltsrecht-EU kumuliert werden, wenn der Aufenthalt im Erststaat mindestens 18 Monate beträgt.

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