Shigellose (bakterielle Ruhr)

Erreger

Shigellen sind unbewegliche Bakterien, die eine Darmerkrankung auslösen. Sie sind weltweit verbreitet, u. a. in Ägypten, Indien, Marokko, Tunesien und der Türkei. Die Infektion zeigt eine charakteristische Häufung in warmen Monaten. Kinder sind besonders häufig betroffen.

Übertragung

Die Übertragung erfolgt über den Stuhl durch z. B. direkten Kontakt von Mensch-zu-Mensch oder durch Aufnahme verunreinigter Nahrungsmittel. Dieser Infektionsweg ist v. a. in wärmeren Ländern mit geringerem Hygienestandard von Bedeutung. Hier sind zusätzlich Fliegen als Überträger von Bedeutung. Auch eine Ansteckung in verunreinigten Badegewässern kann vorkommen.

Meldepflicht

Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

Krankheitsbild

Die Erkrankung beginnt meist mit krampfartigen Bauchschmerzen, Fieber, Durchfall (wässrig, blutig) und schmerzhaftem Stuhldrang. Das Auftreten blutig-schleimiger Stühle entspricht dem klinischen Bild der sogenannten bakteriellen Ruhr.

Komplikationen

In seltenen Fällen kann es auch zu schweren Krankheitsverläufen kommen.

Ansteckungsfähigkeit

Erkrankte sind über den Stuhl ansteckend, ggf. bis zu 4 Wochen nach dem Ende der Krankheitszeichen.

Therapie

Bei starkem Durchfall ist ggf. eine medizinische Behandlung notwendig.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)

Erkrankte und deren Haushaltsangehörige sollen auf besonders gründliche Händehygiene achten. Waschen Sie die Hände gründlich mit Wasser und Seife nach jedem Toilettengang sowie vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen. Trocknen Sie die Hände nach dem Waschen sorgfältig mit einem sauberen Tuch ab.

  • Vermeiden Sie für die Dauer der akuten Erkrankung möglichst den direkten Kontakt mit anderen Menschen.
  • Bereiten Sie, wenn Sie selbst erkrankt sind, keine Speisen für andere zu.
  • Benutzen Sie ausschließlich eigene Handtücher und Waschlappen.
  • Wechseln Sie häufig Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen und waschen Sie diese bei mindestens 60°C. Waschen Sie die Wäsche der erkrankten Person getrennt von den Wäschestücken anderer.
  • Spülen Sie das Geschirr möglichst in einer Spülmaschine bei mindestens 60°C.
  • Verwenden Sie zuhause zur Reinigung von Toiletten und Türklinken sowie Armaturen oder Lichtschaltern die üblichen Reinigungsprodukte. Reinigen Sie diese Flächen und Gegenstände aber häufiger und gründlich. Verwenden Sie dafür mehrere Wischtücher, die Sie nach Gebrauch sofort in die Wäsche geben.
  • Wenn möglich, benutzen Sie bei Durchfall eine eigene Toilette.

    Achten Sie auch nach Abklingen der Krankheitszeichen besonders sorgfältig auf gründliche Hände- und Toilettenhygiene.
    Erkrankte und Kontaktpersonen in Risikobereichen müssen negative Stuhlproben dem Gesundheitsamt nachweisen

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)

Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Eltern müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung Ihres Kindes informieren. Ggf. sind negative Stuhlproben erforderlich.

Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG

Sollten Sie beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben und an ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall erkrankt sein, dürfen Sie vorübergehend nicht mit Lebensmitteln arbeiten. Des Weiteren können ggf. negative Stuhlproben vor Arbeitsantritt erforderlich sein.

Weiterführende Informationen