Erreger
Noroviren kommen weltweit vor und lösen Magen-DarmErkrankungen aus. Die Erreger werden von Erkrankten massenhaft mit dem Stuhl und dem Erbrochenen ausgeschieden und sind hoch ansteckend. Deshalb kommt es häufig zu größeren Ausbrüchen von Brechdurchfällen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Altenheimen oder Krankenhäusern. Die meisten Erkrankungen ereignen sich von Oktober bis März.
Übertragung
Noroviren werden meist über eine Schmierinfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Dabei werden die Erreger in kleinsten Spuren von Stuhlresten oder Erbrochenem über die Hände weitergetragen. Sehr ansteckend sind auch winzige virushaltige Tröpfchen in der Luft, die während des Erbrechens entstehen. Die Erreger können auch an Gegenständen wie Türgriffen, Handläufen oder Armaturen haften und über die Hände leicht übertagen werden. Rohe Lebensmittel wie Salate, Obst (auch z. B. tiefgekühlte Beeren), Krabben oder Muscheln können mit Noroviren belastet sein und ebenso zu einer Erkrankung führen wie verunreinigtes Wasser oder andere Getränke.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Krankheitsbild
Die Erkrankung beginnt meist plötzlich mit heftigem Durchfall, Übelkeit und schwallartigem Erbrechen. Dazu kommen häufig ein starkes Krankheitsgefühl mit Bauchkrämpfen, Muskel- und Gliederschmerzen sowie gelegentlich Fieber und Kopfschmerzen. Die starken Brechdurchfälle können rasch zu einem Flüssigkeitsmangel im Körper führen, welcher sich durch ein ausgeprägtes Schwächegefühl oder Schwindel bemerkbar macht. Die Beschwerden klingen meist nach 1 bis 2 Tagen ab.
Komplikationen
Obwohl die Infektion durchaus sehr belastend ist, sind schwere Verläufe und Komplikationen selten.
Ansteckungsfähigkeit
Die Betroffenen sind bereits 2 Tage vor dem Auftreten der Krankheitszeichen hoch ansteckend. Bis etwa 48 Stunden nach Abklingen der Beschwerden werden weiterhin viele Erreger mit dem Stuhl und dem Erbrochenen ausgeschieden.
Therapie
Erkrankte sollten sich körperlich schonen und den Kontakt mit anderen Personen möglichst einschränken. Bei Durchfall und Erbrechen ist es wichtig, viel zu trinken. Vor allem Kleinkinder, Schwangere, Senior:innen oder abwehrgeschwächte Menschen müssen ggf. medizinisch behandelt werden, insbesondere wenn die Brech-Durchfälle länger als 3 Tage anhalten und zusätzlich Fieber und Kreislaufstörungen hinzukommen.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Erkrankte und deren Haushaltsangehörige sollen auf besonders gründliche Händehygiene achten. Waschen Sie die Hände gründlich mit Wasser und Seife nach jedem Toilettengang sowie vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen. Trocknen Sie die Hände nach dem Waschen sorgfältig mit einem sauberen Tuch ab.
- Vermeiden Sie für die Dauer der akuten Erkrankung möglichst den direkten Kontakt mit anderen Menschen.
- Bereiten Sie, wenn Sie selbst erkrankt sind, keine Speisen für andere zu.
- Benutzen Sie ausschließlich eigene Handtücher und Waschlappen.
- Wechseln Sie häufig Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen und waschen Sie diese bei mindestens 60°C. Waschen Sie die Wäsche der erkrankten Person getrennt von den Wäschestücken anderer.
- Spülen Sie das Geschirr möglichst in einer Spülmaschine bei mindestens 60°C.
- Verwenden Sie zuhause zur Reinigung von Toiletten und Türklinken sowie Armaturen oder Lichtschaltern die üblichen Reinigungsprodukte. Reinigen Sie diese Flächen und Gegenstände aber häufiger und gründlich. Verwenden Sie dafür mehrere Wischtücher, die Sie nach Gebrauch sofort in die Wäsche geben.
- Wenn möglich, benutzen Sie bei Durchfall eine eigene Toilette.
Achten Sie auch nach Abklingen der Krankheitszeichen besonders sorgfältig auf gründliche Hände- und Toilettenhygiene.
Tipps zur Vorsorge beim Umgang mit Lebensmitteln
- Zur Vermeidung einer Ansteckung über mit Noroviren belastete Speisen sollten insbesondere Gerichte mit Meeresfrüchten gut durchgegart sein.
- Waschen Sie Obst und Gemüse gründlich vor dem Verzehr ab.
- Verwerfen Sie das Abtropfwasser von Tiefkühlkost zügig und spülen die Speisen ab.
- Nutzen Sie auf Reisen Wasser aus Flaschen und verzichten auf Eiswürfel.
Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)
Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Eltern müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung Ihres Kindes informieren. In der Regel kann die Einrichtung 48 Stunden nach Abklingen der Beschwerden wieder besucht werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG
Sollten Sie beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben und an ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall erkrankt sein, dürfen Sie vorübergehend nicht mit Lebensmitteln arbeiten.