Masern

Erreger

Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose (Kinder-) Krankheit, denn es treten in 10% der Fälle Komplikationen auf. In Deutschland ist die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen. Um die Masern in Deutschland aber vollständig verschwinden zu lassen, muss besonders in den Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen mehr geimpft werden.

Übertragung

Masern-Viren werden ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen. Nahezu jeder Kontakt führt bei einer ungeschützten Person zu einer Ansteckung, selbst mit einigen Metern Abstand. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Erreger in kleinen Speichel-Tröpfchen und Aerosolen über die Luft verbreiten.

Impfung

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung im Kleinkindalter. Ausführliche Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar. Beachten Sie des Weiteren die Besonderheiten des Masernschutzgesetzes unter www.masernschutz.de/.

Meldepflicht

Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

Krankheitsbild

Zu Beginn zeigen sich hohes Fieber, Husten und Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum und der Augen-Bindehaut. Nach einigen Tagen bildet sich für ca. 3 bis 4 Tage der typische Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich über den ganzen Körper ausbreitet. Masern schwächen anschließend für ca. 6 Monate das Immunsystem, so dass weitere Erkrankungen wie Mittelohrentzündungen, Atemwegs- oder Lungenentzündungen folgen können.

Komplikationen

Eine besonders gefürchtete Komplikation der Masern-Erkrankung ist die Gehirnentzündung. Sie tritt bei etwa einem von 1.000 Masernfällen auf. 10% bis 20% der Betroffenen versterben. Bei 20% bis 30% bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen oder Lähmungen zurück. Sehr selten tritt mehrere Jahre nach einer durchgemachten Masern-Erkrankung eine subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auf. Dies ist eine fortschreitende Entzündung des Gehirns und des Nervensystems und verläuft immer tödlich. Besonders betroffen sind Kinder, die im ersten Lebensjahr an Masern erkrankten.

Therapie

Eine zielgerichtete Behandlung gegen Masern gibt es nicht, es werden nur die Beschwerden wie beispielsweise das Fieber gemildert. Antibiotika sind wirkungslos bei Krankheiten, die durch Viren ausgelöst werden. Sie kommen gegebenenfalls zum Einsatz, wenn zusätzlich bakteriell verursachte Komplikationen auftreten.

Ansteckungsfähigkeit

Erkrankte sind bereits 3 bis 5 Tage vor dem Hautausschlag ansteckend. Nach Auftreten des Hautausschlages ist noch für ca. 4 Tage eine Ansteckung möglich. Wer eine Masern-Erkrankung überstanden hat oder mindestens 2-mal geimpft wurde, ist lebenslang geschützt.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)

Erkrankte sollen bis zum 4. Tag nach Ausbruch des Hautausschlages zu Hause bleiben und Kontakte zu ungeimpften Personen vermeiden. 

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)

Erkrankte (bis 4 Tage nach Beginn des Hautausschlages) und ungeimpfte Kontaktpersonen (für 21 Tage) dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten.

Einschränkung der Berufsausübung

Erkrankte und ungeimpfte Kontaktpersonen dürfen nicht bzw. nur in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in Risikobereichen arbeiten.

Weiterführende Informationen