Hepatitis E (infektiöse Lebererkrankung)

Erreger

Das Hepatitis-E-Virus (HEV) führt zu einer Leberentzündung und tritt hauptsächlich in den Gebieten Asien, Nord- und Ostafrika, Mittel- und Südamerika und Borneo auf. Erkrankungsgipfel werden bei Jugendlichen und Erwachsenen im mittleren Lebensalter beobachtet.

Übertragung

Die Übertragung erfolgt über den Verzehr von unzureichend gegartem Wild- bzw. Schweinefleisch. Seltener wird die Infektion in Deutschland durch kontaminiertes Trinkwasser und Nahrungsmittel übertragen. Die Virusausscheidung erfolgt über den Stuhl und beginnt ca. 2 Wochen vor Krankheitsbeginn und hält bis ca. 1-2 Wochen nach Krankheitsbeginn an.                                                                         

Meldepflicht

Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

Impfung

Einen Impfschutz gegen die Krankheit gibt es aktuell in Deutschland nicht.

Krankheitsbild

Zwischen Ansteckung und Symptombeginn (= Inkubationszeit) der Krankheit liegen in der Regel 30 bis 40 Tage (15 bis 64 Tage).

Symptome wie Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Fieber, Übelkeit, Gewichtsverlust, Kopfschmerzen, Druckgefühl im Oberbauch gehören zum Krankheitsbild. Anschließend treten die üblichen Symptome einer Gelbsucht auf: Der Urin färbt sich dunkel, der Stuhl entfärbt sich weißlich, Haut oder das Weiße der Augen färben sich gelblich und gelegentlich tritt ein starker Juckreiz auf. Nach etwa sechs Wochen klingen diese Symptome wieder ab. Bei Kindern verläuft eine Hepatitis E oft ohne Krankheitszeichen.                                              

Therapie

Bei einer Hepatitis-E-Infektion können nur die begleitenden Symptome behandelt werden. Auf Alkohol sollte verzichtet werden, um die Leber nicht zusätzlich zu belasten. In der Regel verläuft die Hepatitis-E-Infektion ohne Komplikationen.

Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele) 

Eine Isolation des Erkrankten in der Häuslichkeit ist nicht erforderlich, allerdings sollte auf eine gute Hygiene geachtet werden, dazu gehört v.a. eine intensive Händehygiene. Erkrankte und Kontaktpersonen sollten sich die Hände nach jedem Toilettenbesuch gründlich waschen und mit Einmal-Papierhandtüchern abtrocknen. Die Reinigung der Wäsche ist in einer handelsüblichen Waschmaschine ausreichend.

Damit das Virus nicht durch Lebensmittel weiterverbreitet wird, muss auch der Küchenhygiene besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Bei Nachweis von Hepatitis-E-Antikörpern im Blut kann das Gesundheitsamt von Ihnen Stuhlproben zur Abschätzung des Infektionsrisikos einfordern.

Einschränkungen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (u.a. Kindergärten und Schulen)

Kinder, bei denen der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Die Wiederzulassung erfolgt in der Regel nach 1 bis 2 Wochen ohne schriftliches ärztliches Attest, das Gesundheitsamt wird Sie beraten.

Einschränkung der Berufsausübung nach §42 IfSG

Sollten Sie beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun haben und an Hepatitis E erkrankt sein, dürfen Sie vorübergehend nicht mit Lebensmitteln arbeiten. Eine Arbeitsaufnahme ist zwei Wochen nach Auftreten der ersten Symptome bzw. eine Woche nach Auftreten des Ikterus möglich.

Weiterführende Informationen