Erreger
Hepatitis-A-Viren werden über den Stuhl ausgeschieden und verursachen eine Leberentzündung, die bis zu 6 Monate anhalten kann.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt einerseits fäkal-oral, also über kleinste Stuhlreste als Kontakt- oder Schmierinfektion. Andererseits können diese Viren über kontaminierte Lebensmittel, Wasser oder Gebrauchsgegenstände weiterverbreitet werden. Ausbrüche werden meist durch kontaminiertes Trinkwasser, Badewasser oder kontaminierte Lebensmittel, besonders häufig Muscheln oder Austern sowie durch mit Fäkalien gedüngtes Gemüse und gedüngter Salat hervorgerufen. Eine Übertragung durch Blut und Blutprodukte wurde beschrieben.
Meldepflicht
Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Impfung
Es besteht eine Impfempfehlung für Personen, die beruflich Kontakt mit Stuhl, Abwässern u.ä. haben, z.B. beim Windeln von Kleinkindern oder Arbeiten in Klärwerken etc. Des Weiteren für Personen mit einem Sexualverhalten mit erhöhtem Risiko (z. B. Männer, die Sex mit Männern haben [MSM]). Vor Reisen z.B. in den Mittelmeerraum, in die Tropen oder nach Osteuropa sollten Sie sich ärztlich über die Möglichkeit einer Hepatitis-A-Impfung beraten lassen. Ausführliche und aktuelle Informationen sind unter www.rki.de/stiko abrufbar.
Krankheitsbild
Die Inkubationszeit (= Zeit zwischen bereits erfolgter Infektion bis zum Auftreten der ersten Krankheitszeichen) beträgt in der Regel 15 bis 50 Tage. Die Erkrankung beginnt oftmals uncharakteristisch mit allgemeinem Krankheitsgefühl, ausgeprägter Müdigkeit und Magen-Darm-Beschwerden. Gelegentlich können Temperaturerhöhungen bestehen.
Im Verlauf kann sich eine Gelbfärbung der Haut und der Schleimhäute (Ikterus) entwickeln, die wenige Tage bis mehrere Wochen andauern kann. Des Weiteren können die Leberwerte erhöht sein. Bei Kindern verläuft die Krankheit sehr oft ohne wesentliche Krankheitszeichen. Chronische Verlaufsformen werden nicht beobachtet. Die Infektion hinterlässt eine lebenslange Immunität (= Schutz vor neuer Infektion und Erkrankung)
Therapie
Eine spezifische Therapie der Hepatitis-A-Infektion existiert nicht. Die Behandlung von Symptome wie Erbrechen oder grippeähnlichen Beschwerden steht im Vordergrund. Wichtig ist eine absolute Alkoholkarenz, um die Leber nicht weiter zu belasten.
Ansteckungsfähigkeit
Erkrankte Personen sind ein bis zwei Wochen vor und bis zu einer Woche nach Auftreten der Gelbfärbung (=Ikterus) oder Leberwerterhöhung ansteckend.
Umgang mit Erkrankten und Kontaktpersonen (Hygienerichtlinien, Beispiele)
Eine Isolierung Erkrankter im häuslichen Umfeld ist nicht notwendig, allerdings sollte, wenn möglich, eine eigene Toilette benutzt werden. Zusätzlich ist eine intensive Händehygiene erforderlich, um die Übertragung der Hepatitis-A-Viren zu minimieren. Erkrankte Personen und Kontaktpersonen sollten sich daher die Hände nach jedem Toilettenbesuch gründlich waschen und mit Einmal-Papierhandtüchern abtrocknen. Damit das Virus nicht durch Lebensmittel weiterverbreitet wird, muss auch der Küchenhygiene besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Weitere Tipps für die Häuslichkeit sind:
- Keine gemeinschaftliche Nutzung von Handtüchern, Wäsche, Toilettengegenständen und Hygieneartikeln.
- Vermeidung des direkten Kontakts mit der erkrankten Person, mit erregerhaltigem Material (Stuhl) oder mit kontaminierten Gegenständen bzw. Oberflächen, ggf. durch Tragen von Schutzhandschuhen. Ggf. kann eine Händedesinfektion mit einem entsprechenden Mittel notwendig sein.
- Laufende Reinigung in der Häuslichkeit von Flächen, die in direktem Kontakt mit der erkrankten Person und deren Utensilien kommen (z. B. Toilette, Spülung, Türklinke, Lichtschalter, Spielzeug etc.). Ggf. kann eine Flächendesinfektion mit einem entsprechenden Mittel notwendig sein
- Wäsche ist in üblicher Weise in Haushaltswaschmaschinen zu waschen (vorzugsweise 90°C-Programm nutzen) oder chemisch zu desinfizieren, Kochwäsche sollte mindestens 3 Minuten gekocht werden.
- Geschirrreinigung erfolgt in üblicher Weise unter mechanischer Reinigung in heißem Wasser und mit Verwendung eines Reinigungsmittels sowie anschließendem gründlichen Spülen oder in der Geschirrspülmaschine.
- Erregerhaltiges Material kann mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 (u.a. Kindergärten und Schulen)
Erkrankte (bis mind. 1 Woche nach dem Ikterus sowie nach negativen Stuhlproben bzw. nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt) und ungeimpfte Kontaktpersonen (für 30 Tage) dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten.
Kontaktpersonen mit unklarer oder fehlender Immunität werden von Gemeinschaftseinrichtungen für 4 Wochen ausgeschlossen. Bei erhaltener Riegelungsimpfung (postexpositionelle Prophylaxe) kann bereits nach 2 Wochen die Gemeinschaftseinrichtung wieder besucht werden.
Einschränkung der Berufsausübung inkl. Tätigkeiten im Lebensmittelbereich nach § 42 IfSG
Erkrankte und ungeimpfte Kontaktpersonen dürfen nicht bzw. nur in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in Risikobereichen arbeiten.
Es besteht ein Tätigkeits- bzw. Beschäftigungsverbot für Personen mit Verdacht auf oder Erkrankung an Hepatitis-A, wenn sie beim Herstellen, Behandeln oder in Verkehr bringen mit solchen Lebensmitteln in Berührung kommen, die in § 42 Abs. 2 IfSG genannt sind. Gleiches gilt, wenn Personen in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten. Eine Arbeitsaufnahme ist zwei Wochen nach Auftreten der ersten Symptome bzw. eine Woche nach Auftreten des Ikterus möglich.