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Veröffentlicht am 16.04.2025

Behindertenbeiratswahl 2025 findet am 30. Juni statt

Geänderte Satzung berücksichtigt die Rechte von Kindern und Jugendlichen

Lübecker Rathaus

Die für den 5. März 2025 geplante Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderung ist auf den 30. Juni 2025 verschoben worden. Die Verschiebung des Wahltermins ermöglicht die Anwendung der inzwischen geänderten Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung. Dadurch erhalten auch gesetzliche Vertreter: innen von minderjährigen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, sich in die Arbeit des Beirats einzubringen. Die aktuelle Satzung ist online unter www.luebeck.de/bekanntmachungen abrufbar.

Die Wahl des Behindertenbeirats ist wichtig, um die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung auf lokaler Ebene zu vertreten. Die geänderte Satzung stützt die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Sie wurde dahingehend geändert, dass auch gesetzliche Vertreter: innen von Minderjährigen mit Behinderung einen Sitz im Beirat erhalten. Dadurch werden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen besser berücksichtigt. Dies ermöglicht eine noch umfassendere und inklusivere Vertretung aller Menschen mit Behinderungen in unserer Gemeinschaft.

Neuer Wahltermin und Kandidat:innen

Die Wahl des Behindertenbeirats wird am Montag, 30. Juni 2025, um 15 Uhr in der Großen Börse im Rathaus stattfinden.

Menschen mit Behinderungen, die aktiv im neuen Beirat mitarbeiten wollen, können sich ab sofort bis zum 1. Juni 2025 für die Wahl unter Angabe von Name, Adresse, GdB (mindestens 50 oder gleichgestellt), Telefonnummer, E-Mail sowie eine kurze Begründung, weshalb sie gerne im Beirat mitwirken möchten. per E-Mail an Behindertenbeirat@luebeck.de bewerben. Alle bereits vorliegenden Bewerbungen sind weiterhin gültig.

Wählbar sind alle Personen:

·         die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 oder eine Gleichstellung haben, oder gesetzliche Vertreter:innen von Minderjährigen mit Behinderung,

·         die ihren ersten Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Hansestadt Lübeck angemeldet haben und

·         die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ab dem 2. Juni 2025 wird die Liste der Delegierten im Rathaus und der Geschäftsstelle ausgelegt.

Wahlberechtigung und Wahlablauf

Wahlberechtigt sind am 30. Juni 2025 alle Bürger: innen, die einen GdB von mindestens 20 nachweisen können und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Lübeck haben. Als Nachweis mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis sowie der Nachweis über den Grad der Behinderung.

Der Einlass beginnt um 15 Uhr. Nach der Begrüßung durch Senatorin Pia Steinrücke erfolgt die Vorstellungsrunde der Delegierten mit direkt darauffolgender geheimer Wahl. Sobald alle Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben haben, werden diese ausgezählt und das Wahlergebnis wird bekanntgegeben. Das Veranstaltungsende hängt von der Dauer des Wahlvorganges ab.

Die Hansestadt Lübeck bedauert die Unannehmlichkeiten, die durch diese Verschiebung entstehen könnten. Jedoch steht die Gewährleistung einer umfassenden und barrierefreien Wahl im Vordergrund. Mit der Entscheidung, die Wahl auf den 30. Juni zu verschieben, wird sichergestellt, dass alle Menschen mit Behinderung gleichberechtigt und umfassend an der Wahl teilnehmen können.

Weiterführende Informationen

Interessierte Menschen sind herzlich eingeladen, die Arbeit und die Vertreter:innen des aktuellen Beirats im Rahmen einer der kommenden öffentlichen Sitzungen kennenzulernen. Die Sitzung findet jeden 2. Mittwoch um 16 Uhr im Haus Trave in der Kronsforder-Allee 2-6 im 7. Stock statt (barrierefreier Zugang).

Weitere Informationen sind in der Geschäftsstelle des Behindertenbeirats unter der Rufnummer (0451) 122 4511 oder per E-Mail an Behindertenbeirat@luebeck.de erhältlich.

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