Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

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Leistungsbeschreibung

Sie können als veranstaltende Person

  • Messen,
  • Ausstellungen und
  • Märkte

festsetzen lassen. 

Das bedeutet, dass Sie von Vorschriften des Ladenöffnungsrechts, des Sonn- und Feiertagsrechts, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person stellen.

Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Für Messen und Ausstellungen ist das jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen möglich.

Das Stellen des Antrags auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel

  • der Reisegewerbekartenpflicht,
  • dem Ladenöffnungsrecht,
  • dem Arbeitszeitgesetz und
  • dem Sonn- und Feiertagsschutzrecht.

Ohne eine Festsetzung müssen Sie gegebenenfalls Ausnahmen hiervon bei den jeweils zuständigen Behörden beantragen.

Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelausnahmen. Sie erhalten aus einer Hand die sogenannten Marktprivilegien.

Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.

Hilfe & Kontakt:

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

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Fax

+49 451 4091-992

Januar bis Mai, Oktober und November: Mo. – Fr. 09.30 bis 18.00 Uhr, Sa. 10.00 bis 15.00 Uhr, So. geschlossen, feiertags 10.00 bis 14.00 Uhr
Juni bis September: Mo. – Fr. 09.30 bis 19.00 Uhr, Sa. 10.00 bis 15.00 Uhr, sonn- und feiertags 10.00 bis 14.00 Uhr
Dezember: Mo. – Fr. 09.30 bis 18.00 Uhr, Sa. 10.00 bis 15.00 Uhr, an den vier Adventswochenenden auch sonntags von 10.00 bis 14.00 Uhr, 26.12. und Silvester von 10.00 bis 13.00 Uhr (Heiligabend, 25.12. und Neujahr geschlossen)

Öffentliche Verkehrsmittel

Holstentorplatz

Bemerkung

Tourismusgesellschaft der Hansestadt Lübeck

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Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr
Fr.:        09.00 – 12.00 Uhr

Hinweis: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de)

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

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