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Erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen anzeigen

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Leistungsbeschreibung

Jede Ärztin und jeder Arzt sowie jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt ist persönlich verpflichtet, die patientenindividuelle Herstellung von Arzneimitteln zu melden. Dies gilt für jede Person, die zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugt ist, also auch für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.

Hilfe & Kontakt:

Fax

+49 4321 13338

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Karte

Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck