Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung erhalten. Wenn Sie noch keinen Ihrer akademischen Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz gefunden haben, aber weiterhin einen Arbeitsplatz suchen möchten, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Achten Sie darauf, dass die Aufenthaltserlaubnis für maximal sechs Monate erteilt wird. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn diese 6-Monats-Frist noch nicht ausgeschöpft wurde. Die Verlängerung ist rechtzeitig vor dem Gültigkeitsende Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Sollten Sie bereits im Besitz einer sechsmonatigen Aufenthaltserlaubnis gewesen sein, kann die Aufenthaltserlaubnis nur erneut erteilt werden, wenn Sie sich nach Ihrer Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten haben, wie Sie sich zuvor zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufgehalten haben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird erneut befristet erteilt, höchstens jedoch für die Geltungsdauer von insgesamt sechs Monaten.
Hilfe & Kontakt:
Internetadresse
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Streik in der Bundesdruckerei: Verzögerung bei Ausweisdokumenten möglich! Die Bundesdruckerei hat vom 8. bis 10. April 2025 zu einem dreitägigen Warnstreik aufgerufen. Mögliche Auswirkungen auf die Produktions- sowie Lieferdauer von Ausweisdokumenten sind daher nicht ausgeschlossen.
Online-Terminvereinbarung
Bemerkung
Karte












