Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit. Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Hilfe & Kontakt:
Anschrift
Meesenring 7
23566 Lübeck, Hansestadt
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Persönliche Termine sowie Beurkundungen finden nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt.
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