Europäische Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eintragen
Leistungsbeschreibung
Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister in folgenden Fällen beantragen:
- bei Neugründung einer Europäischen Genossenschaft
- bei Verschmelzung von bereits bestehenden Genossenschaften
- bei Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft
Eine eingetragene Europäische Genossenschaft (SCE – „Societas Cooperativa Europaea“) gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, müssen Sie diese Zweigniederlassung als solche zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden und für diese ein Gewerbe anmelden.
Hilfe & Kontakt:
Anschrift
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Fax
+49 431 530550-99
Internetadresse
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Karte













Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Streik in der Bundesdruckerei: Verzögerung bei Ausweisdokumenten möglich! Die Bundesdruckerei hat vom 8. bis 10. April 2025 zu einem dreitägigen Warnstreik aufgerufen. Mögliche Auswirkungen auf die Produktions- sowie Lieferdauer von Ausweisdokumenten sind daher nicht ausgeschlossen.
Online-Terminvereinbarung
Bemerkung
Karte












