Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Teilnehmerin oder Teilnehmer am Europäischen Freiwilligendienst wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des freiwilligen Dienstes, höchstens aber für ein Jahr erteilt.
Die zwischen Ihnen und der aufnehmenden Einrichtung getroffene Vereinbarung muss die wesentlichen Angaben (Tätigkeitsbeschreibung, Dauer, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung sowie gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen) enthalten.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie zudem die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.
Neben der Teilnahme am Freiwilligendienst ist die Ausübung einer zusätzlichen Beschäftigung nicht gestattet.
Hilfe & Kontakt:
Internetadresse
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Streik in der Bundesdruckerei: Verzögerung bei Ausweisdokumenten möglich! Die Bundesdruckerei hat vom 8. bis 10. April 2025 zu einem dreitägigen Warnstreik aufgerufen. Mögliche Auswirkungen auf die Produktions- sowie Lieferdauer von Ausweisdokumenten sind daher nicht ausgeschlossen.
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