Handwerksrolle Eintragung

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Leistungsbeschreibung

Die Handwerksrolle ist das zentrale Verzeichnis, in welches die Inhaber/innen von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung mit 41 Handwerken) ihres Bezirkes mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk beziehungsweise bei der Ausübung mehrerer Handwerke mit diesen eingetragen werden.

Die Handwerksrolle dient zur Überwachung der fachlichen und sachlichen Qualität der Gewerbeleistungen im Handwerk. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für eine vollständige Gewerbezulassung.

Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet. Das Betreiben eines stehenden Gewerbes ohne ordnungsgemäße Eintragung in die Handwerksrolle ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld oder einer Handwerks-/Gewerbeuntersagung geahndet werden.

Die Handwerkskammer prüft, ob die Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle bei Antragstellung vorliegen und bestimmt die Zugehörigkeit zu den einzelnen zulassungspflichtigen Handwerken.

Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung aus (Handwerkskarte).

Rechtsgrundlage

  • §§ 6 ff. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO),
  • Anlage A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Abs. 2).

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Handwerkskammer (HWK) oder an den Einheitlichen Ansprechpartner SH.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle sind beizufügen:

  • Aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,
  • gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt,
  • Gesellschaftsvertrag,
  • Meister-, Ingenieur-, Techniker- oder Industriemeisterprüfungszeugnis oder Bescheid über Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung der Inhaberin/des Inhabers oder handwerklichen Betriebsleitung in Kopie; sowie ggf.
  • Arbeitsvertrag und Betriebsleitererklärung;
  • GbR-Vertrag und Erklärung zum GbR-Vertrag,
  • Handelsregisterauszug.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

Anträge / Formulare

Antragsformulare für zulassungspflichtige Handwerke finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegen, müssen Sie sich bei der dortigen Handwerkskammer anmelden.

Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

Zuständige Stelle:

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Anschrift

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon

+49 431 530550-0

Fax

+49 431 530550-99

Internetadresse

https://www.ea-sh.de

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Karte

Formulare

Handwerkskammer Lübeck

Anschrift

Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 1506-0

Fax

+49 451 1506-180

Internetadresse

https://www.hwk-luebeck.de

Öffnungszeiten

Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Zufahrt über Fischergrube.
Gebührenpflichtig: Nein