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Aufstellen von Geldspielgeräten
Leistungsbeschreibung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Hilfe & Kontakt:
Anschrift
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Fax
+49 431 530550-99
Internetadresse
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Karte













Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck
Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr
Fr.: 09.00 – 12.00 Uhr
Hinweis: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de)
Bemerkung
Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße
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Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck
- Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)