Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Befreiung der Ausweispflicht:
Bürger:innen, die dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung leben, für die eine dauerhafte Betreuung eingerichtet wurde oder die nicht mehr in der Lage sind, selbständig am öffentlichen Leben teilzunehmen, können auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden. Man erhält dann ein gesiegeltes Dokument, das die Befreiung von der Ausweispflicht bestätigt. Eine Auslandsreise kann mit diesem Dokument nicht durchgeführt werden. Sollten noch Rechtsgeschäfte wie z.B. die Erteilung von Bankvollmachten, Klärung von Testaments- oder Grundstücksangelegenheiten notwendig sein, wird die Neubeantragung eines Personalausweises empfohlen.
Als Unterlagen zur Beantragung der Befreiung der Ausweispflicht sind vorzulegen:
· Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
· Nachweis(e) über die Behinderung, z.B. Attest vom Hausarzt:in, Krankenhaus, Pflegedienst oder Heim.
· Eine Vollmacht bzw. die Kopie des Betreuers:innenausweises, die Sie zur Antragstellung berechtigt.
· Den bisherigen / ungültigen Personalausweis oder / und Reisepass.
Der Antrag kann schriftlich oder persönlich in einem der Bürgerservicebüros eingereicht werden. Die Bearbeitung ist kostenfrei.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
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In Lübeck stehen Ihnen alle unsere Bürgerservicebüros zur Verfügung.
Unabhängig hiervon besteht für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Inland oder im Ausland zusätzlich die Möglichkeit, den Personalausweis von einer nicht zuständigen Meldebehörde ausstellen zu lassen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit der Meldebehörde in Verbindung, da die Bearbeitung des Antrags einige Tage in Anspruch nehmen kann. Für die Ausstellung des Personalausweises könnte ggf. eine erhöhte Gebühr anfallen.
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Bei erstmaliger Erteilung von Ausweispapieren brauchen Sie Ihre Personenstandsurkunde in Kopie. Wenn Sie ledig sind, benötigen Sie Ihre Geburts-/Abstammungsurkunde. Wenn Sie verheiratet oder geschiedenen sind, benötigen Sie Ihre Heiratsurkunde und ggf. die Bescheinigung über die Namensänderung. Die letzte ausgestellte standesamtliche Urkunde ist maßgeblich.
In den Bürgerservicebüros Moisling und Travemünde müssen Sie ein biometrisches Lichtbild mitbringen. Das Bild darf nicht älter als 6 Monate sein und muss eine Größe von 45 mm x 35 mm haben, ohne Rand. Das Bild muss den Anforderungen der Bundesdruckerei entsprechen. In allen anderen Bürgerservicebüros gibt es Fotoautomaten, um ein Bild vor Ort zu machen.
Beantragung Ausweis nach Einbürgerung: Wenn Sie einen Ausweis nach Ihrer Einbürgerung beantragen möchten, benötigen Sie folgende Dokumente: Ihre Einbürgerungsurkunde, Ihr altes Ausweisdokument aus Ihrem Heimatland oder den elektronischen Aufenthaltstitel, eine in Deutschlad ausgestellte Personenstandsurkunde, ein biometrisches Lichtbild.
Namensänderung: Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie auch einen neuen Personalausweis beantragen. Dafür müssen Sie das Dokument vorlegen, das Ihre Namensänderung bestätigt.
Bevorstehende Eheschließung: Wenn Sie bald heiraten und eine Auslandsreise planen, können Sie 6 Wochen vor der Hochzeit einen neuen Ausweis beantragen. Sie benötigen eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung. Den neuen Ausweis bekommen Sie im Bürgerservicebüro, wo Sie den Antrag gestellt haben, nachdem Sie einen Termin vereinbart haben.
Für geschiedene Personen ist es wichtig, eine Kopie des Scheidungsbeschlusses (früher: Scheidungsurteil) vorzulegen. Dieser kann beim Familiengericht am Ort der Scheidung beantragt werden. Die Vorlage der Geburtsurkunde ist nicht ausreichend.
Bei Minderjährigen: Siehe hier.
Jugendliche ab 16 Jahren: Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis allein beantragen, sofern eine schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten vorgelegt wird.
Betreute: Wenn jemand für Sie bestimmt, wo Sie leben, können Sie den Personalausweis nicht alleine beantragen. In diesem Fall muss die Person, die für Sie entscheidet, dem Antrag zustimmen. Der Betreuer muss nicht persönlich vorbeikommen, die Zustimmung kann auch schriftlich erfolgen. Der Betreuer sollte einen Antrag im Vorwege ausfüllen und dem Betreuten zusammen mit einer Kopie seines Ausweises zum Termin mitgeben.
Ordens- oder Künstlername: Wenn jemand möchte, dass sein Ordens- oder Künstlername in seinen offiziellen Asuweisdokumenten und in der Meldedatenbank eingetragen wird, werden bestimmte Unterlagen benötigt. Zum Beispiel Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche oder dem Kloster. In Ausnahmefällen kann jemand auch anhand von Zeitungsartikeln oder ähnlichem nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und speziell für ihn steht. Das gilt auch, wenn jemand unter diesem Künstlernamen aktiv ist.
Doktortitel: Um einen Doktortitel im Personalausweis einzutragen, müssen Sie die Promotionsurkunde vorlegen. Bei ausländischen Promotionen wird eine Anerkennungsmitteilung der ausländischen Promotion benötigt. Es ist erforderlich, einen neuen Personalausweis zu beantragen, da eine solche Änderung in einem bestehenden Personalausweis nicht möglich ist. Die Kosten betragen 22,80 € bis 24 Jahre und 37,00 € ab 24 Jahren.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an das biometrische Lichtbild erhalten Sie hier!
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bei der Antragstellung im Voraus zu bezahlen ist.
Hier können Sie weitere Informationen zu den anfallenden Gebühren erhalten.
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Die Lieferzeiten für Personalausweise durch die Bundesdruckerei liegen derzeit bei 3 Wochen.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Um die eID zu Hause nutzen zu können wird ein spezielles Lesegerät benötigt. weitere Informationen finden Sie hier.
Nach der Fertigstellung des Ausweises kann er bis zum Ablauf seiner Gültigkeit ausschließlich im Bürgerservicebüro der Beantragung abgeholt werden.
Hilfe & Kontakt:
Kirchplatz 7b
23569 Lübeck, Hansestadt
+49 451 115
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Bushaltestelle Kirchstraße
Bus: Linie 32
Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Nein
Bemerkung
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Moislinger Berg 1
23560 Lübeck, Hansestadt
+49 451 115
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Bushaltestelle August-Bebel-Straße
Bus: Linie 5, 7, 11, 12
Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Nein
Bemerkung
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Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck, Hansestadt
+49 451 115
Öffnungszeiten für Bürger:innen
Mo. 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. geschlossen
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Händlerschalter (für Händler, Zulassungsdienste und Privatpersonen mit mindestens 2 Zulassungsvorgängen (KFZ):
Mo. 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Di. 07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Mi. 07:00 – 12:00 Uhr
Do. 07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Fr. 07:00 – 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
Bus: Linie 2
Parkplatz Parkplatz im öffentlichen Raum
Gebührenpflichtig: Nein
Bemerkung
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Kirchenstraße 3-5
23570 Lübeck, Hansestadt
+49 451 115
Mo. geschlossen
Di. 16:15 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 16:15 - 18:00 Uhr
Fr. geschlossen
Online-Terminvereinbarung
Bushaltestelle Torstraße
Bus: Linie 30
Parkplatz Pakrplatz Kichenstraße gegenüber
Gebührenpflichtig: Ja
Bemerkung
Karte













Anschrift
Meesenring 7
23539 Lübeck, Hansestadt
+49 451 115
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Bushaltestelle Meesenring
Bus: Linie 4, 11
Parkplatz Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Bemerkung
Karte







Königstraße 55
23552 Lübeck, Hansestadt
+49 451 115
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39
Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja
Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja
Bemerkung
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Anschrift
Kreuzweg 9
23558 Lübeck, Hansestadt
+49 451 115
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
Bus: Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40
Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt
Parkplatz Parkhaus Linden-Arcaden
Anzahl Parkplätze: 456
Gebührenpflichtig: Ja
Bemerkung
Karte













Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer