Veranstaltung im oder am Wasser genehmigen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Veranstaltung im oder am Wasser planen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Hafenbehörde. Eine Genehmigung ist immer dann erforderlich, wenn Ihre Veranstaltung den Schiffsverkehr oder die Sicherheit auf dem Wasser beeinflussen könnte.

Dazu zählen zum Beispiel Stapelläufe, Wettfahrten, Korsofahrten, Feuerwerke sowie andere Veranstaltungen, die auf dem Wasser stattfinden oder dort Auswirkungen haben.

Mit der Genehmigung stellen Sie sicher, dass Ihre Veranstaltung sicher durchgeführt werden kann und alle Beteiligten gut geschützt sind. Die Hafenbehörde prüft dabei unter anderem den Ablauf, die Sicherheitsmaßnahmen und mögliche Auswirkungen auf den Verkehr auf dem Wasser.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Der Bereich Lübeck Port Authority vermietet Bootsliegeplätze an der Wakenitz, in Travemünde und in Schlutup.

Verfahrensablauf

  • Sie informieren sich bei der zuständigen Hafenbehörde darüber, welche Anforderungen für Ihre geplante Veranstaltung gelten.
  • Sie stellen alle notwendigen Unterlagen zusammen, zum Beispiel Informationen zum Ablauf, Ort, Zeitraum und zu den Sicherheitsmaßnahmen.
  • Sie reichen Ihren vollständigen Antrag rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin bei der Hafenbehörde ein.
  • Die Behörde prüft, ob die Veranstaltung sicher durchgeführt werden kann und ob der Schiffsverkehr oder die Umgebung betroffen sind.
  • Bei Bedarf nimmt die Behörde Kontakt mit Ihnen auf, um weitere Informationen einzuholen oder Details abzustimmen.
  • Sie erhalten die Entscheidung sowie mögliche Auflagen, die für die Durchführung einzuhalten sind.
  • Sobald Sie die Genehmigung erhalten haben und alle Auflagen erfüllt sind, kann die Veranstaltung stattfinden.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Die Anfrage nach einem Bootsliegeplatz kann per Mail oder Telefon erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Hafenbehörde

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass die Veranstaltung gefahrlos durchgeführt werden kann und keine Gefahr für Menschen, Schiffe oder die Umgebung entsteht.
  • Eine verantwortliche Person muss benannt werden, die während der gesamten Veranstaltung erreichbar ist und den Ablauf überwacht.
  • Sie müssen alle Vorgaben beachten, zum Beispiel zu Absperrungen, Rettungsmitteln, Begleitbooten oder Notfallmaßnahmen.
  • Die Veranstaltung darf den Verkehr auf dem Wasser nicht stören. Wenn Einschränkungen unvermeidlich sind, müssen sie vorher abgestimmt werden.
  • Alle erforderlichen Angaben und Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden, damit die Hafenbehörde die Veranstaltung prüfen kann.
  • Wenn die Genehmigung mit Auflagen verbunden ist, müssen Sie diese vollständig umsetzen, bevor die Veranstaltung stattfinden darf.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Das Boot muss verkehrstauglich sein, Genehmigungen und Erlaubnisse für die Nutzung müssen vom Nutzer eigenverantwortlich und auf eigene Kosten eingeholt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beschreibung der Veranstaltung wie zum Beispiel Art, Umfang, Ablauf und Ziel der Veranstaltung
  • Angaben zum Veranstaltungsort wie zum Beispiel genaue Lage auf dem Wasser oder am Ufer, mit Lageplan oder Skizze
  • Zeitangaben wie zum Beispiel Datum, Uhrzeit sowie Beginn und Ende der Veranstaltung
  • Kontaktdaten der verantwortlichen Person wie zum Beispiel Name, Anschrift und Telefonnummer derjenigen, die die Veranstaltung organisiert und überwacht
  • Sicherheitskonzept, unter anderem Informationen zu geplanten Sicherheitsmaßnahmen, wie Absperrungen, Aufsichtspersonal oder Notfallplänen
  • Angaben zu Fahrzeugen oder Geräten, falls Boote, Schwimmkörper, Bühnen, Feuerwerkstechnik oder andere Einrichtungen genutzt werden.
  • Nachweise von Beteiligten und eventuell Zustimmung von Anliegern, Vereinen oder beteiligten Organisationen

Welche Gebühren fallen an?

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der Veranstaltung und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. In der Regel sollten Sie einige Wochen einplanen. Bei einfachen Veranstaltungen kann die Entscheidung schneller erfolgen, bei umfangreicheren Veranstaltungen kann die Prüfung mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Es kann ein formloser Antrag für Liegeplätze an der Wakenitz gestellt werden. Anträge für Hafenliegeplätze gibt es beim Hafenmeister vor Ort. Tagesliegeplätze sind vor Ort mit dem Hafenmeister abzustimmen.

Hilfe & Kontakt:

Lübeck Port Authority; Hafenamt

Anschrift

Einsiedelstraße 6
23554 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten für Fischereiangelegenheiten:
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fackenburger Allee
Bus: Linie 1, 10

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Im öffentlichen Parkraum

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer