Gleichstellung der Frau

Leistungsbeschreibung

Sowohl das Grundgesetz als auch die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung schreiben die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung fest.

Alle Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (GB/FB), die auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes, des Kommunalverfassungsrechtes und des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein tätig sind, werden von den Geschäftsstellen des Landes betreut.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune ein. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Sie stehen in vertraulichen Sprechstunden ratsuchenden und interessierten Frauen zu Themen wie Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Mobbing, Gewalt, Probleme mit Behörden oder Anträgen auf Sozialleistung zur Verfügung. Zudem unterstützen Sie regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Für Fragen zur Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte (GB) beziehungsweise Frauenbeauftragte (FB) Ihres Amtes beziehungsweise Ihrer Gemeinde zur Verfügung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Für Fragen zur Gleichstellung in Lübeck steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Einen Link für das Ministerium für Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung finden Sie hier.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Anschrift

Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Fax

+49 431 988-2833

Karte

Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -

Anschrift


24170 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Fax

+49 431 988-5416

Öffentliche Verkehrsmittel

Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Südeingang
Anzahl Parkplätze: 4
Gebührenpflichtig: Nein

Frauenbüro

Anschrift

Fischstraße 1-3
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Servicezeiten:
Mo. 09:00 - 13:00 Uhr
Di. 09:00 - 13:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 13:00 Uhr
Fr. 09:00 - 13:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Schüsselbuden
Bus(Linie 4, 10, 11, 21, 30, 32, 39, 40)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkhaus Mitte (Schmiedestraße )
Anzahl Parkplätze: 420
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Parkhaus Wehdehof
Anzahl Parkplätze: 200
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Haerder-Center
Anzahl Parkplätze: 193
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

3. OG

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer