Modellprojekte im Bereich Integration beantragen

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Leistungsbeschreibung

Geförderte Modellprojekte werden in der Regel wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Die gesammelten Erkenntnisse liefern Auskunft, ob die in den Modellprojekten erprobten Methoden und Konzepte ihre Ziele erreichen und inwieweit diese ihre Wirkung für die Integrationsarbeit entfalten. Die Modellprojekte werden in der Regel für eine Laufzeit von 3 Jahren als Anschubfinanzierung gefördert.

Es werden nur Projekte gefördert,

  • die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen und
  • die nicht bereits andere Förderungen erhalten.

Nicht förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Maßnahmen, die zum Zuständigkeitsbereich der Länder oder Kommunen gehören, beispielsweise Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen betreffen,
  • Maßnahmen, die die berufliche Integration betreffen,
  • Maßnahmen zur Sprachförderung,
  • Maßnahmen zur individuellen Integrationsplanung, beispielsweise Beratung und Betreuung nach Methode des Case-Managements, wie von der Migrationsberatung durchgeführt,
  • sozialpädagogische Begleitung,
  • wissenschaftliche Forschungsprojekte,
  • Maßnahmen im Ausland,
  • Maßnahmen, die hauptsächlich sportliche Betätigung zum Ziel haben,
  • Maßnahmen aus dem Bereich der Gesundheitsvorsorge,
  • Baumaßnahmen;

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuwendung zur Umsetzung von Modellprojekten können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Erkundigen Sie sich auf der Internetseite des Bundesportals und auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
  • Reichen Sie initiativ eine Interessenbekundung für die Durchführung Ihres Projekts ein.
  • Bei positiver Entscheidung können Sie über das Portal "easy-Online" einen formellen Antrag für die Förderung stellen.
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
    • ausdrucken,
    • unterschreiben und
    • zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im Bundesamt setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.

Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine juristische Person, zum Beispiel ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation.
  • Sie können einen Vereins- oder Handelsregisterauszug nachweisen. 
  • Sie haben eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Sie zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachweisen können.
  • Dem BAMF müssen ausreichend Haushaltsmittel für eine Förderung zur Verfügung stehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für Interessenbekundungen:

  • Projektskizze
  • Finanzierungsplan

Für formelle Anträge nach Förderentscheidung:

  • Projektskizze
  • Finanzierungsplan
  • rechtskräftiger Antrag gemäß jeweiliger Ausschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
  • Freistellungsbescheid, wenn zutreffend
  • Erklärung über das Nichtvorliegen einer Insolvenz
  • Erklärung über das Nichtvorliegen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens
  • Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern
  • Auszug aus dem Vereins oder Handelsregister
  • Satzung des Vereins oder der (g)GmbH, beziehungsweise Geschäftsordnung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt 2025 voraussichtlich keine Ausschreibung.

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 Monat

Hilfe & Kontakt:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Anschrift

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon

+49 911 943-0

Fax

+49 911 943-10000

Öffnungszeiten

Montag 09:00 – 11:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 11:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 11:00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 11:00 Uhr

Freitag 09:00 – 11:00 Uhr

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Referat 81 C

Anschrift

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer