Verzicht auf Widerspruch bei einer projektgebundenen oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung

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Leistungsbeschreibung

Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie eine projektbezogene oder institutionelle Förderung beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen. Mit den Geldern können Sie wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- und Evaluierungsprojekte umsetzen.

Wenn Sie vom BMZ eine Förderung bewilligt bekommen haben, können Sie auf Rechtsmittel beziehungsweise auf einen Widerspruch verzichten. Die bewilligte Förderung kann Ihnen dann schneller ausgezahlt werden.

Verfahrensablauf

Wenn Sie auf einen Widerspruch für bewilligte Fördermittel des BMZ verzichten wollen, können Sie dies schriftlich per Post oder online mitteilen.

Verzicht auf Widerspruch per Post mitteilen:

  • Schicken Sie den Verzicht auf Widerspruch per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

Verzicht auf Widerspruch online mitteilen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch elektronisch aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.

Voraussetzungen

Sie haben beim BMZ einen Antrag auf Projektförderung oder institutionelle Förderung von anwendungsorientierter entwicklungspolitischer Forschung und Evaluierung gestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag Verzicht auf Rechtsmittel
  • Klageverzichtserklärung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

entfällt

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Antragsfrist

Antragsfrist: 1 Woche
Sie können den Verzicht auf Widerspruch nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Bewilligung einreichen. Die bewilligte Förderung steht Ihnen in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 WERKTAG

Hilfe & Kontakt:

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE

Anschrift

Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99535-0

Fax

+49 228 99535-3500

Internetadresse

https://www.bmz.de

Bemerkung

Erster Dienstsitz Bonn

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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