Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" anfordern

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm Politische Stiftungen einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, können Sie die Mittel bei Projektstart per Antrag anfordern. Das BMZ veranlasst dann eine entsprechende Auszahlung.

Verfahrensablauf

Fordern Sie die Mittel online oder per Post beim BMZ an.

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
  • Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Sie erhalten einen Bescheid und das BMZ veranlasst die Auszahlung.

Voraussetzungen

  • Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Mittelanforderung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Nach Ihrer Mittelanforderung wird die Zuwendung zeitnah ausgezahlt.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

entfällt

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Hilfe & Kontakt:

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

Anschrift

Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 99535-0

Fax

+49 228 99535-3500

Internetadresse

https://www.bmz.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Heussallee/Museumsmeile
Bus: 610

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Bus: 610

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Straßenbahn: 16, 63, 66, 67, 68

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(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer