Zweitschrift eines Flugfunkzeugnisses beantragen

Zum Online-Dienst

Leistungsbeschreibung

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur. 
Sie müssen bei der Bundesnetzagentur eine Zweitschrift beantragen, wenn

  • Sie Ihr Flugfunkzeugnis verloren haben oder
  • Ihr Flugfunkzeugnis beschädigt oder unbrauchbar ist.

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung einer Zweitschrift online oder per Post oder per E-Mail beantragen.
Überweisen Sie zunächst die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitschrift.
Online-Antrag

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen die Zweitschrift Ihres Flugfunkzeugnisses per Post.

Antrag per Post oder per E-Mail:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie das Antragsformular herunter. Drucken Sie den Antrag aus.
  • Schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an den für Ihren Prüfungsort zuständigen Standort der Bundesnetzagentur. 
  • Die Bundesnetzagentur sendet Ihnen die Zweitschrift ihres Flugfunkzeugnisses per Post.

Voraussetzungen

Sie haben Ihr Flugfunkzeugnis verloren oder es wurde unbrauchbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Nachweis, dass Sie die Antragsgebühr bezahlt haben:
    • Einzahlungsbeleg oder 
    • bei Onlineüberweisungen: Überweisungsauftrag als Kopie 
  • gegebenenfalls Kopie des Originalzeugnisses oder 
  • Kopie des Pilotenscheins, wenn Sie Ihre Sprechfunkberechtigung bei einer Landesluftfahrtbehörde erworben haben

Für alle Anträge, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind:

  • Ausweiskopie aller Erziehungsberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 35 EUR
Vorkasse: Ja

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • entfällt

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 Woche
Die Bearbeitungsdauer beginnt nach Eingang aller Unterlagen.

Hilfe & Kontakt:

Standorte der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) für Flugfunkzeugnisse

Öffnungszeiten

Servicezeiten

Montag 09:00 – 16:00 Uhr 
Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 15:00 Uhr

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer