Sportförderung für die Erstellung von kommunalen Sportstättenentwicklungsplänen beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Förderung von Entwicklungsplänen im Bereich Sport und für Sportstätten in Schleswig-Holstein zielt darauf ab, langfristige und nachhaltige Konzepte für die Entwicklung und Modernisierung von Sportstätten zu unterstützen.
Sie können die Förderung für die Erstellung von kommunalen Entwicklungsplänen im Bereich Sport und für Sportstätten erhalten. Anträge auf die Landesförderung können Sie als schleswig-holsteinische Gemeinde/Amt, Kreis/kreisfreie Stadt, Zweckverband und Anstalt des öffentlichen Rechts stellen.
Durch diese Förderung sollen kommunale und regionale Sportinfrastrukturen verbessert werden, um die Qualität und Zugänglichkeit des Sportangebots für alle Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung von Aspekten der Inklusion und Nachhaltigkeit in Ihrer Planung und Umsetzung der Sportstättenprojekte.
Sie können eine Förderung von höchstens 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % erbringen. Die Maximalfördersumme beträgt 10.000,00 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.
Hilfe & Kontakt:
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