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Förderung für internationale und nationale Sportgroßveranstaltungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können eine Förderung von internationalen und nationalen Sportgroßveranstaltungen in Schleswig-Holstein beantragen. Sie können sich insbesondere Veranstaltungen von internationaler Bedeutung wie Welt- und Europameisterschaften, internationale Qualifikationen oder Finalrunden fördern lassen.

Auch herausragende nationale Sportveranstaltungen, die aufgrund der Teilnahme herausragender Athletinnen und Athleten ein spezifisches Medien- und Zuschauerinteresse erwarten lassen, werden gefördert. Außerdem fallen Veranstaltungen mit innovativen Konzepten oder Leuchtturmcharakter unter die Förderkriterien.

Die finanzielle Unterstützung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wobei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 250.000 Euro pro Maßnahme, übernommen werden können.

Die Mindestfördersumme beträgt 25.000 Euro pro Maßnahme. Eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ist erforderlich.

Zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben zählen insbesondere Lizenzgebühren und Verbandsabgaben an internationale und nationale Verbände, sofern sie eine Voraussetzung der Vergabe der Ausrichtung waren. Außerdem Entschädigungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und die Anmietung und Herrichtung der Wettkampfstätte. Auch der Kauf oder Anmietung notwendigen Wettkampfzubehörs zählt dazu. Weiterhin werden Ausgaben für Logistik, Sicherheit, Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung gefördert. Ausgaben für Ehrenpreise, für Büro und Verwaltungsbedarf sowie Ausgaben für Erwerb musikalischer Aufführungsrechte (GEMA) zählen zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben. Darüber hinaus sind Ausgaben für die Inanspruchnahme von Leistungen natürlicher Personen (Honorar-, Dienstleitungs- oder Werkverträge), Ausgaben für das Ticketing, Dopingkontrollen und offizielle Zeremonien abgedeckt. Auch Ausgaben für An- und Abfahrten zur Veranstaltung sowie Übernachtungskosten für Funktionspersonal und Ausgaben für Fahrdienste, -bereitschaft im Rahmen der Veranstaltung für Funktionspersonal sowie Transporte sind förderfähig. Weiterhin zählen die Ausgaben für ein angemessenes Rahmenprogramm bis zu einer Höhe von maximal 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und Start- und Preisgelder zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Hilfe & Kontakt:

Fax

+49 431 988-2833

Karte

Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck

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