Sportförderung für Maßnahmen und Einrichtungen des Spitzen- und Leistungssports beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können als Einrichtung, welche den Spitzen- und Leistungssport unterstützt, eine Förderung des Landes Schleswig-Holstein erhalten.
Die Förderung dient nicht nur der Unterstützung von Athletinnen und Athleten auf ihrem Weg zu nationalen und internationalen Erfolgen, sondern auch der Förderung eines gesunden und aktiven Lebensstils in der Bevölkerung. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Ihre Infrastruktur und Ihre Projekte trägt das Land Schleswig-Holstein zur Stärkung des Sports bei, unterstützt Talente und ermöglicht eine breite Teilnahme am sportlichen Leben.
Sie können eine Förderung von höchstens 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % erbringen. Die Mindestfördersumme beträgt 10.000,00 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.
Hilfe & Kontakt:
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?
Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer