Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Haben Sie bereits einen vollständigen Bauantrag eingereicht und ist über diesen noch nicht abschließend entschieden worden, können Sie eine Teilbaugenehmigung erhalten.
Eine Teilbaugenehmigung gestattet den Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung. Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen.
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer