Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie Ihren Personalausweis auch bei einer anderen Personalausweisbehörde beantragen. Dadurch können Zusatzkosten entstehen, da die unzuständige Behörde einen erhöhten Verwaltungsaufwand hat (sie muss bei der zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen).
Deutsche sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen - oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für die o.g. Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht wird auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt. Es besteht nicht die Pflicht, den Ausweis mit sich zu führen.
Den Personalausweis gibt es im Scheckkarten-Format. Das Identitäts- und Reisedokument hat ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium mit biometrischen Merkmalen (Gesichtsbild und Fingerabdrücke). Der Ausweisinhaber kann das Dokument als elektronischen Identitätsnachweis (eID) im Internet nutzen.
Pflichten des Ausweisinhabers:
- den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist (zum Beispiel Anschrift oder infolge Eheschließung der Name),
- den alten Ausweis beim Empfang eines neuen abzugeben,
- den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzugeben,
- den Verlust und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Befreiung der Ausweispflicht:
Bürgerinnen und Bürgern, die dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung leben, für die eine dauerhafte Betreuung eingerichtet wurde oder die nicht mehr in der Lage sind, selbständig am öffentlichen Leben teilzunehmen, können auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden. Man erhält dann ein gesiegeltes Dokument, das die Befreiung von der Ausweispflicht bestätigt. Eine Auslandsreise kann mit diesem Dokument nicht durchgeführt werden. Sollten noch Rechtsgeschäfte wie z.B. die Erteilung von Bankvollmachten, Klärung von Testaments- oder Grundstücksangelegenheiten notwendig sein, wird die Neubeantragung eines Personalausweises empfohlen.
Der Antrag ist vom Betroffenen selbst, einer bevollmächtigten Person oder dem Betreuer schriftlich zu stellen und mit geeigneten Nachweisen bzw. Attesten sowie dem abgelaufenen Personalausweis einzureichen. Die Bearbeitung ist kostenfrei.
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
In Lübeck können Sie sich an jedes Bürgerservicebüro wenden.
Unabhängig hiervon besteht für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Inland oder im Ausland zusätzlich die Möglichkeit, den Personalausweis von einer nicht zuständigen Meldebehörde ausstellen zu lassen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit der Meldebehörde in Verbindung, da die Bearbeitung des Antrags einige Tage in Anspruch nehmen kann. Für die Ausstellung des Personalausweises könnte ggf. eine erhöhte Gebühr anfallen.
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls. Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- Alten Reisepass oder Personalausweis,
- aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild) (das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe vorliegen),
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde, ggf. mit Bescheinigung über Namensänderung bei Verheirateten) benötigen. Die Personenstandsurkunde ist in Kopie ausreichend.
In den Bürgerservicebüros Travemünde und Moisling muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild selbst mitgebracht werden, welches nicht älter als 6 Monate sein darf , in der Größe von 45 mm x 35 mm - ohne Rand -, das den Anforderungen der Bundesdruckerei entspricht. Weitere Informationen über die Anforderungen der Bundesdruckerei erhalten Sie hier! In allen anderen Bürgeservicebüros stehen Fotoautomaten zur Verfügung.
Beantragung Ausweis nach Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde, Altes Ausweisdokument aus dem Heimatland oder elektronischen Aufenthalstitel, inländische Personenstandurkunde (in Deutschland) ausgestellt, biometrisches Passbild.
Namensänderung: Nach Namensänderung ist ebenfalls ein neuer Personalausweis zu beantragen. Hierfür ist die für die Namensänderung maßgebliche Urkunde vorzulegen.
Bei einer bevorstehenden Eheschließung kann mit Bescheinigung der Anmeldung einer Eheschließung 6 Wochen vorher der neue Ausweis beantragt werden, wenn unmittelbar im Anschluss eine Auslandsreise geplant ist. Die Aushändigung erfolgt in dem Bürgerservicebüro, in dem der Ausweis beantragt wurde, nach entsprechender Terminvereinbarung.
Minderjährige: Bei Beantragung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Einverständnis beider Elternteile oder die Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses erforderlich. Die Antragstellung muss zwingend in
Begleitung eines Sorgeberechtigten erfolgen. Bei Beantragung des ersten Ausweisdokumentes muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und Heiratsurkunde der Eltern erfolgen. Bei ledigen deutschen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und die der Mutter vorzulegen. Sollte die Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
Jugendliche ab 16: Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis allein beantragen, sofern eine schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten vorgelegt wird.
Betreute: Bürgerinnen und Bürger, für die ein Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht wahrnimmt, können den Personalausweis nicht selbständig beantragen. In diesem Fall muss der Betreuer dem Antrag zustimmen. Die persönliche Vorsprache des Betreuers ist allerdings nicht notwendig, die Einwilligung kann auch schriftlich erfolgen. Der Betreuer sollte dafür den folgenden Antrag im Vorfeld ausfüllen und dem Betreuten gemeinsam mit einer Kopie des Betreuerausweises zum persönlichen Termin mitgeben.
Ordens- oder Künstlernamen: Wenn jemand seinen Ordens- oder Künstlernamen in Personalpapiere und Meldedatenbank eintragen lassen möchte, werden geeignete Unterlagen verlangt, z. B. Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche/dem Kloster. In strittigen Ausnahmefällen kann aber auch jemand anhand von Presseartikeln etc. nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und individuell für ihn steht bzw. wenn sich jemand unter dem Künstlernamen in "nicht ganz unerheblichem Maße betätigt".
Geschiedene Personen: es ist eine Scheidungsurkunde vorzulegen. Das Scheidungsurteil oder die Geburtsurkunde ist NICHT ausreichend.
Doktortitel: Für die Eintragung eines Doktortitels in den Personalausweis ist die Promotionsurkunde vorzulegen, bei ausländischen Promotionen ggf. eine Anerkennungsmitteilung der ausländischen Promotion. Es ist ein neuer Personalausweis erforderlich (Kosten 22,80 € bis 24 Jahre, 37,00 € ab 24 Jahren), da eine solche Änderung in einem vorhandenen Personalausweis nicht möglich ist.
Mustertafel zu den biometrischen Fotos!
Kinderreisepass
- • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
• EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
• EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
• EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
• EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr: EUR 10.00 - 37.00
Vorkasse: Nein
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
- Die Bearbeitungsdauer (einschließlich Herstellung durch die Bundesdruckerei GmbH) beträgt rund 4 Wochen.
- Sofern der Antragsteller glaubhaft macht, sofort einen Ausweis zu benötigen, ist ihm ein vorläufiger Personalausweis auszustellen.
- Personalausweise werden für eine Gültigkeit von zehn Jahren ausgestellt.
Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeit sechs Jahre.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig.
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Für die Einreise in oder die Ausreise aus einem Land der Europäischen Union genügt für deutsche Staatsangehörige ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.
Auf Antrag ist ein Ausweis auch für Personen auszustellen, die noch nicht 16 Jahre alt sind.
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht selbst abholen, müssen Sie die von Ihnen zur Abholung vorgesehene Person mit einer Abholvollmacht ausstatten, mittels der Sie sowohl den Erhalt des PIN-Briefes quittieren als auch Ihre Entscheidung zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion bekannt geben. Die bevollmächtigte Person hat sich durch Vorlage des Personalausweises, Reisepasses o.ä. zu identifizieren. Geben Sie der bevollmächtigten Person nicht den PIN-Brief mit.
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Für Kinder muss gegebenenfalls ein Kinderreisepass beantragt werden.
Ohne den Besitz eines gültigen Ausweises liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach § 32 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. Absatz 3 Personalausweisgesetz mit einem Bußgeld bis zu 5000,- Euro geahndet werden kann.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Um die eID zu Hause nutzen zu können wird ein spezielles Lesegerät benötigt. weitere Informationen finden Sie hier.
Beschwerden oder Widerspruch gegen Entscheidungen der Personalausweisbehörde können bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium vorgebracht werden. Im Übrigen wäre der Verwaltungsgerichtsweg einschlägig.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.