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Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

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Leistungsbeschreibung

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer zu beachten. Auch befristete Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind möglich.

Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen jedoch grundsätzlich nur bei zwingendem Erfordernis angeordnet werden.

Zu den Verkehrszeichen zählen:

  • Verkehrsschilder,
  • Straßenmarkierungen,
  • Licht­technische Anzeigen (beispielsweise Wechselverkehrszeichenanlagen).

Verkehrseinrichtungen sind:

  • Schranken,
  • Sperrpfosten,
  • Parkuhren,
  • Park­scheinautomaten,
  • Geländer, Absperrgeräte,
  • Leiteinrichtungen,
  • Blinklicht- und Licht­zeichenanlagen („Ampeln“).

Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (VZKat) vermerkt.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Straßenverkehrsbehörde prüft / erteilt  die Genehmigung zum Auftstellen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.

Das Aufstellen und die Wartung / Reparatur erfolgen durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr. Schadensmeldungen können über das Kontaktformular  oder per Mail an stadtgruen.verkehr@luebeck.de erfolgen.

Für das Aufstellen sowie die Wartung von Parkuhren und Parkscheinautomaten ist die KWL Lübeck zuständig. Telefon: +49 (0)451 - 79888-0, Email: info@luebeck.org

Haltverbotszone bei Möbelumzug:
Sollte für einen Möbelumzug eine Haltverbotsregelung aufgrund hohen Parkdrucks erforderlich sein, können Sie die Einrichtung online bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen:
Online-Antrag zur Einrichtung einer Haltverbotszone und einer Ausnahmegenehmigung zum Be- oder Entladen. Bitte haben Sie Verständnis, dass von der Hansestadt Lübeck keine Verkehrszeichen zur
Verfügung gestellt werden können. Mehr Informationen finden Sie im Hinweisblatt.

Hilfe & Kontakt:

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 -14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Bemerkung

Die Dienstleistungen der Straßenverkehrsbehörde können am besten per E-Mail unter strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de erledigt werden. Wenn Sie dennoch einen persönlichen Termin wünschen, benötigen Sie vorher einen Termin, da ohne diesen kein Zutritt möglich ist.

Karte

Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer