Donnerstag 30.03.2023 Text vorlesen (ReadSpeaker) Text vorlesen (ReadSpeaker) Suche Suche

Fahrerlaubnis: Ersterteilung

Leistungsbeschreibung

Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.

Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber:

  • seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
     
  • das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
    • 15 Jahre für die Klassen AM,
    • 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
    • 17 Jahre für die Klassen B, BE
    • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E, C, CE, D 1, D1E, D, DE
    • 20 Jahre für die Klassen A, D, DE
    • 21 Jahre für die Klassen A, C, CE, D1, D1E, D, DE
    • 23 Jahre für die Klassen D, DE
    • 24 Jahre für die Klassen A, D, DE
    Detailierte Infromationen zu den unterschiedlichen Voraussetzungen der Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist
     
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
     
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
     
  • die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
     
  • die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt,
     
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt

und die Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend nachweist.

Verfahrensablauf:
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Unterlagen und ermittelt, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheins erteilt. Dies erfolgt in der Regel mit Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung.

 

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Bei mehreren beantragten Fahrerlaubnisklassen wird der Führerschein erst in Auftrag gegeben, wenn Sie alle Bescheinigungen über die bestandene Prüfung bei der Fahrerlaubnisbehöde abgegeben haben. 

Vorläufige Fahrerlaubnis bei mehreren beantragten Fahrerlaubnisklassen:
Sie können sich für die Zwischenzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde eine vorläufige Fahrerlaubnis ausstellen lassen, die drei Monate gültig ist. Falls Sie nach den drei Monaten keine weitere Klasse ablegen sollten, dann können Sie sich Ihren EU-Kartenführerschein (nach Ablauf der vorläufigen Fahrerlaubnis) für die bereits bestandene/n Klasse/n zuschicken lassen oder vor Ort abholen.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Für alle Klassen:
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
    • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
  2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe,
    • Sehtestbescheinigung.
  3. für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
  4. für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:
    • Gutachten über besondere Anforderungen,
    • Führungszeugnis.

Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Das Antragsformular zur Erteilung von Fahrerlaubnisklassen, finden sie unter Fahrerlaubnis
Der Personalausweis ist bei der Beantragung zwecks Indentifizierung vorzulegen.

Ein Fotoautomat ist nicht vor Ort.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Eine Gebühr von 43,40€ fällt an.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
  • Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE und D1E werden bei Vorliegen entsprechender Eignungsnachweise jeweils für fünf Jahre erteilt. Die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E kann nur dann über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich die Erfüllung der "besonderen Anforderungen" nachweist.

Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsgrundlage

  • §§ 4 - 24, Anlagen 4 - 7 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT) oder bei Ihrer Fahrschule.

 

Zuständige Stelle:

Fahrerlaubnisbehörde

Anschrift

Schlutuper Straße 14
23566 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Fax

+49 451 122-3397

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin:  Online-Buchung für Termine   oder telefonisch unter +49 451 122-3311
(zusätzl.Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet)
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Tel. Erreichbarkeit:
Mo. 07:00 - 08:00 Uhr und ab 14:00 Uhr
Di. gar nicht
Mi. 07:00 - 15:00 Uhr
Do. 07:00 - 08:00 Uhr und ab 14:00 Uhr
Fr. 07:00 - 08:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Kaufhof
Bus (4, 5, 11)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Bemerkung

Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer