Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.
Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.
Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber:
- seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 15 Jahre für die Klassen AM,
- 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
- 17 Jahre für die Klassen B, BE
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E, C, CE, D 1, D1E, D, DE
- 20 Jahre für die Klassen A, D, DE
- 21 Jahre für die Klassen A, C, CE, D1, D1E, D, DE
- 23 Jahre für die Klassen D, DE
- 24 Jahre für die Klassen A, D, DE
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
- die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt und die Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend nachweist.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Bei mehreren beantragten Fahrerlaubnisklassen wird der Führerschein erst in Auftrag gegeben, wenn Sie alle Bescheinigungen über die bestandene Prüfung bei der Fahrerlaubnisbehöde abgegeben haben.
Vorläufige Fahrerlaubnis bei mehreren beantragten Fahrerlaubnisklassen:
Sie können sich für die Zwischenzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde eine vorläufige Fahrerlaubnis ausstellen lassen, die drei Monate gültig ist. Falls Sie nach den drei Monaten keine weitere Klasse ablegen sollten, dann können Sie sich Ihren EU-Kartenführerschein (nach Ablauf der vorläufigen Fahrerlaubnis) für die bereits bestandene/n Klasse/n zuschicken lassen oder vor Ort abholen.
Hilfe & Kontakt:
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Für alle unsere Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin. Wenn Sie kurzfristig einen Termin wünschen, schauen Sie bitte wochentags bis 8:30 Uhr in unseren Online-Kalender. Dort können Sie sehen, ob noch kurzfristig verfügbare Termine vorhanden sind. Termine können Sie ganz einfach online unter luebeck.de/termine oder telefonisch unter +49 451 122-3311 buchen.
Online-Terminvereinbarung
Bemerkung
Karte







- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: Einverständniserklärung Aktenversand
- Musterbescheinigung ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV
- Musterbescheinigung ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr.1 FeV
- Musterbescheinigung augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV
- Verzeichnis der Fahrschulen in Lübeck und Ostholstein, bei denen Fahreignungsseminare durchgeführt werden
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?
Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer