Beschlussvorlage öffentlich - 20/0154
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe von refinanzierten Stellen im Bereich Feuerwehr, Abteilung Rettungsdienst
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.370 - Feuerwehr
- Beteiligt:
- 1.103 - Digitalisierung, Organisation und Strategie; 1.110 - Personal; 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Geplant
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Jun 23, 2026
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Beschlussvorschlag
- Folgende Stellenbesetzungen werden auf der Grundlage des Haushaltsbegleitbeschlusses 2025/14306-01-01 freigegeben:
- 1 Stelle für eine Lehrkraft mit besonderen Aufgaben an der Notfallsanitäterschule (Besoldungsgruppe A11)
- 1 Stelle für eine Lehrkraft in der Fortbildung an der Notfallsanitäterschule (Besoldungsgruppe A11)
- 1 Stelle für die Koordination des Lehrbetriebes an der Notfallsanitäterschule (Besoldungsgruppe A11)
- 1 Stelle für einen Systemadministrator im Rettungsdienst (Entgeltgruppe 11)
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die stellenplanmäßige Ordnung herzustellen.
Begründung:
Gemäß § 4 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (SHRDG) haben die Rettungsdienstträger den Rettungsdienst bedarfsgerecht, flächendeckend und gleichmäßig nach dem Stand der Medizin und Technik sowie wirtschaftlich und sparsam sicherzustellen. Dies umfasst auch die Ausstattung des Rettungsdienstes mit ausreichend Personal.
Zur Abdeckung dieses Bedarfes wurden durch den Bereich Feuerwehr im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2026 mehrere Stellenbedarfe angemeldet. Aufgrund des Haushaltsbegleitbeschlusses VO/2025-14306-01-01 wurden diese Stellenmehrbedarfe nicht im Rahmen der Haushaltsaufstellung umgesetzt.
Da die Stellen für die Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes in der Hansestadt Lübeck dringend benötigt werden und aufgrund der vollumfänglichen Refinanzierung durch die Kostenträger, wird mit dieser Vorlage die Besetzung der nachfolgend aufgeführten Stellen angestrebt:
Lehrkraft mit besonderen Aufgaben an der Notfallsanitäterschule
(1 VZÄ, Besoldungsgruppe A11)
Für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Dienstbetriebes der Notfallsanitäterschule ist es unabdingbar, dass die nach § 6 Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) erforderlichen Räume, Einrichtungen sowie Lehr‐ und Lernmittel zweckmäßig, zielführend und ressourcenorientiert bewirtschaftet und entwickelt werden. Die notwendige Weiterentwicklung des Dienstbetriebes erfordert auch den Ausbau digitaler Lehr‐ und Lernstrategien, von denen in Teilen die gesamte Feuerwehr profitieren soll (Bsp. Ausbau digitaler Fortbildungsmodule, dadurch ggf. Kostenersparnis; gemeinsame Schulverwaltungssoftware für Notfallsanitäterschule und Feuerwehrakademie).
Hierfür ist bisher weder an der Notfallsanitäterschule noch im Rest der Feuerwehr eine Stelle vorhanden. Die zu schaffende Stelle soll ihre Verwendung zu 50% im First‐Level‐Support für & Implementierung von Digitalisierungsprojekte(n) der Notfallsanitäterschule und zu 50% als Lehrkraft in der Ausbildung von Notfallsanitäter:innen finden. Entsprechend ist nach § 6 Abs. 2 NotSanG ein Bachelorstudium zur Erfüllung der Voraussetzungen unabdingbar. Aus den bisherigen Stellenplänen kann die oben beschriebene Entwicklung und Pflege nicht realisiert werden.
Lehrkraft in der Fortbildung an der Notfallsanitäterschule
(1 VZÄ, Besoldungsgruppe A11)
Als staatlich anerkannte Notfallsanitäterschule ist die Schule die rettungsdienstliche Aus‐ und Fortbildungsstätte der Feuerwehr Lübeck als Trägerin des Rettungsdienstes der HL. Nach § 16 SHRDG ist das ärztliche und nichtärztliche Personal im Rettungsdienst jährlich in verschiedenen Stundenumfängen fortzubilden. Weitere Fortbildungen für speziellere Einsatzsituationen und ‐funktionen (z.B. für Massenanfälle an Verletzten) sind ebenfalls zu realisieren.
Die staatl. Anerkennung bemisst sich an § 6 NotSanG, nachdem qualifizierte Lehrkräfte
vorgehalten werden müssen. Für die Fortbildung des Lübecker Rettungsdienstpersonals ist entsprechend die Notfallsanitäterschule der Feuerwehr Lübeck zuständig.
Die bisher vorhandenen Lehrkraftstellen für die Fortbildung decken inzwischen nicht mehr den tatsächlichen Bedarf bei aufwachsendem Personalstamm fortzubildender Einsatzkräfte. Dieser Zustand geht mit einer regelmäßigen Überlastung der Lehrkräfte einher und führt dazu, dass zeitliche und personelle Kapazitäten für die Weiterentwicklung der Fortbildungsinhalte und ‐abläufe fehlen. Unter Inkaufnahme einer mangelhaften Ausfallsicherheit kann der beschriebene Personalmangel derzeit nur durch die Beschäftigung externer Honorarkräfte kompensiert werden. Dies geht zu Lasten der Fortbildungsqualität und in der Folge zu Lasten der Versorgungsqualität im Rettungsdienst.
Koordination Lehrbetrieb an der Notfallsanitäterschule
(1 VZÄ, Besoldungsgruppe A11)
Für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Notfallsanitäterschule ist es unabdingbar, dass die nach § 6 NotSanG erforderlichen, qualifizierten Lehrkräfte, die erforderlichen Räume, Einrichtungen, Lehr‐ und Lernmittel sowie die Unterrichtseinsätze zweckmäßig, zielführend, gemäß schuleigenem Curriculum und ressourcenorientiert im Sinne der Gesunderhaltung der Mitarbeitenden koordiniert werden. Hierfür ist bisher keine Stelle an der Notfallsanitäterschule vorhanden.
Aktuell wird die entsprechende Koordination nebenbei durch eine Lehrkraft realisiert, dies führt jedoch regelmäßig zu Überlastung an entsprechender Stelle und damit einhergehend zu vermeidbaren Störungen der Betriebsabläufe. Der Schulbetrieb unterliegt einer hohen, tagesspezifischen Dynamik, in der zusätzlich besonders viel auch mit externen beteiligten Stellen kommuniziert und geplant werden muss.
Der anfallende Arbeitsaufwand übersteigt die derzeitigen Möglichkeiten der oben beschriebenen Kompensation. Für die zu übernehmende Tätigkeit wird ein Studium auf Bachelorniveau im pädagogischen und/oder Managementbereichen vorausgesetzt.
Die Realisierung einer solchen Stelle würde erhebliche Ressourcen bei den Lehrkräften gewinnen, um dem gesetzl. Auftrag vollumfänglich nachzukommen.
Systemadministrator Rettungsdienst
(1 VZÄ, Entgeltgruppe 11)
Die Feuerwehr beschäftigt seit 2020 einen Systemadministrator:innen Rettungsdienst (Stellennummer 9488). Zu seinen Aufgaben gehört die Administration und Betreuung der im Rettungsdienst erforderlichen spezifischen Hard‐ und Software:
- Einführung einer elektronischen Patientendatenerfassung und deren Betreuung
- Betreuung des Dienstplanprogrammes
- Betreuung des Lagerverwaltungsprogramms
- Betreuung der Software zur Rettungsmittelbedarfsplanung (InManSys)
- Aufgaben im Bereich Statistikauswertung inkl. Systempflege
- Datenstruktur und Ablage in digitaler und analoger Version
- First Level Support zur Sicherstellung des reibungslosen Betriebs und der Systemverfügbarkeit
- Betreuung und Pflege der Einsatzleitsoftware Cobra 4 der Firma ISE
Aufgrund weiterer IT‐Projekte wie beispielsweise die Einführung einer Telenotfallmedizin‐Zentrale in Lübeck und deren Betreuung sowie der weiter voranschreitenden Digitalisierung ist eine weitere Stelle notwendig.
Finanzierung
Die Aufwendungen für die neuen Stellen werden im Rahmen des Kosten-Leistungs-Nachweises des Rettungsdienstes berücksichtigt und fließen somit in die Vereinbarung über die Benutzungsentgelte des Rettungsdienstes ein. Somit erfolgt eine Refinanzierung durch die Kostenträger des Rettungsdienstes.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118 kB
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