Sonderpädagogischer
Förderbedarf
Ärztliche Untersuchung im Rahmen der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in der Schule
Wenn sich in der Schule herausstellt, dass ihr Kind in einem Bereich Unterstützung benötigt, die die Förderung im Regelunterricht seiner Klasse übersteigt, stellen die Lehrer:innen einen Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs.
In diesem Zusammenhang ist eine ärztliche Untersuchung bei uns im Gesundheitsamt durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vorgesehen. Die rechtliche Grundlage basiert auf der SoFVO (Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung).
Was muss zur Untersuchung mitgebracht werden?
- schriftliche Einladung
- gelbes Vorsorgeheft
- Impfausweis
- Arztberichte, soweit vorhanden
- letztes Schulzeugnis
- eine Person zum Übersetzen, falls notwendig
- und natürlich ihr Kind
Ihr Kontakt zum Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
Servicenummer (0451) 115
kindergesundheit@luebeck.de
| Servicezeiten: | |
| Montag | 08:00 - 14:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 - 14:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |