Kurabgabe und|Strandbenutzungsgebühr
Übersicht
Im Ostseeheilbad Travemünde wird eine Kurabgabe beziehungsweise eine Strandbenutzungsgebühr erhoben. Beide Abgaben dienen der Unterhaltung, Pflege und Instandhaltung von Kureinrichtungen beziehungsweise des Kurstrandes.
Kurabgabe
15.05. - 14.09.: 3,50 €
01.01. - 14.05. und 15.09. - 31.12.: 2,00 €
Die Kurabgabe wird von allen natürlichen Personen die im Erhebungsgebiet Unterkunft nehmen oder eine Unterkunft innehaben, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd), als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen die Möglichkeit geboten wird, öffentliche Einrichtungen zu benutzen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Die Strandbenutzungsgebühr ist in der Kurabgabe enthalten.
Strandbenutzungsgebühr
15.05. - 14.09.: 3,50 € (ab 15 Uhr 2,00 €)
Gebührenfrei ist der Strand am Brodtener Ufer.
Von der Strandbenutzngsgebühr befreit sind:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100.
- Die Begleitperson eines Schwerbehinderten, sofern eine ständige Begleitung notwendig ist und dies im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist
- alle Ostseecard-Inhaber:innen
- Personen mit Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck
- Studierende an den Hoch- und Fachhochschulen in der Hansestadt Lübeck mit gültigem Studierendenausweis
- Auszubildende und Anwärter:innen im Vorbereitungsdienst, die an Lehrgängen oder Berufsschulunterricht in Lübecker Bildungseinrichtungen teilnehmen mit entsprechendem Nachweis
- Teilnehmer:innen an den Lehrgängen der Berufsbildungsstätte der Handwerkskammer und der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule auf dem Priwall
Die Strandbenutzungsgebühr wird zur Deckung der Kosten für Betrieb und Unterhaltung des Strandes und der Liegewiese (Grünstrand) erhoben.