Untersuchung im |Auftrag von Behörden

und öffentlichen Institutionen

Der Amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen auf Grundlage behördlicher Untersuchungsaufträge durch, für die eine gesetzliche Vorgabe gegeben ist. Dies sind beispielsweise Verbeamtungen, Dienst- und Arbeitsfähigkeitsuntersuchungen, Einstellungsuntersuchungen, Begutachtungen für Rehabilitationsmaßnahmen und vieles mehr.

1. Verbeamtung, W2+3-Professuren, Richter:innen, Pastor:innen, Einstellung nach TVöD

Um eine amtsärztliche Untersuchung durchführen zu können, benötigen wir einen Untersuchungsauftrag Ihrer Dienststelle bzw. Ihres Dienstherrn oder Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihres Arbeitgebers. Dieser wird uns in der Regel direkt zugeschickt oder Sie erhalten den Auftrag und müssen ihn an uns weiterleiten.

In Vorbereitung auf den Untersuchungstermin füllen Sie bitte den Gesundheitsfragebogen aus und schicken ihn per Post unterschrieben an die Adresse auf der ersten Seite des Fragebogens (eine digitale Übermittlung ist aufgrund der Datenschutzbestimmungen nicht möglich).

Legen Sie dem Gesundheitsfragebogen bitte folgende Unterlagen bei:

  • Ärztliche Befunde / Entlassungsberichte / Rehabilitationsberichte aus den letzten zehn Jahren (keine CD, nur schriftliche Befunde)
  • Untersuchungsauftrag von Dienstherr:in beziehungsweise Arbeitgeber:in, falls dieser vorliegt

Nach Eingang aller Unterlagen werden diese bei uns ärztlich gesichtet, anschließend setzen wir uns mit Ihnen für eine Terminvereinbarung in Verbindung.

2. Dienst- / Einsatz- / Arbeitsfähigkeit

Um eine amtsärztliche Untersuchung durchführen zu können, benötigen wir einen Untersuchungsauftrag Ihrer Dienststelle bzw. Ihres Dienstherrn oder Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihres Arbeitgebers. Dieser wird uns direkt zugeschickt, meistens erhalten Sie eine Abschrift von der auftraggebenden Stelle.

In Vorbereitung auf den Untersuchungstermin füllen Sie bitte den Gesundheitsfragebogen aus und schicken ihn per Post unterschrieben an die Adresse auf der ersten Seite des Fragebogens (eine digitale Übermittlung ist aufgrund der Datenschutzbestimmungen nicht möglich).

Legen Sie dem Gesundheitsfragebogen bitte folgende Unterlagen zu Ihren Erkrankungen, die zur Dienst- / Arbeitsunfähigkeit geführt haben, bei:

  • Ärztliche Befunde
  • Entlassungsberichte
  • Rehabilitationsberichte (keine CD, nur schriftliche Befunde)

Bitte fordern Sie diese gegebenfalls bei den behandelnden Ärzt:innen an. Die dafür eventuell anfallenden Kosten werden vom Gesundheitsamt nicht übernommen.

Nach Eingang aller Unterlagen werden diese bei uns ärztlich gesichtet, anschließend setzen wir uns mit Ihnen für eine Terminvereinbarung in Verbindung.

Bitte bringen Sie zum Untersuchungstermin Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

3. Reha-Beantragungen

In Vorbereitung auf den Untersuchungstermin füllen Sie bitte den Gesundheitsfragebogen aus und schicken ihn per Post unterschrieben an die Adresse auf der ersten Seite des Fragebogens (eine digitale Übermittlung ist aufgrund der Datenschutzbestimmungen nicht möglich).

Zur Überprüfung der Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Den ausgefüllten und unterschriebenen Gesundheitsfragebogen
  • Anschreiben der Beihilfe
  • Ein aktuelles ärztliches Attest mit Nennung der Diagnosen und Begründung zur Notwendigkeit der Rehabilitation
  • Gegebenenfalls weitere ärztliche Unterlagen (beispielsweise Krankenhausentlassungsberichte, OP-Berichte, psychotherapeutische Befunde)
  • Name und Adresse der Reha-Klinik inklusive dem frühesten Aufnahmetermins, in der die Maßnahme durchgeführt werden soll (das Gutachten hat eine maximale Gültigkeitsdauer von vier Monaten)
  • Kopie des Personalausweises (bitte zum Untersuchungstermin im Original mitbringen)

Nach Eingang aller Unterlagen werden diese ärztlich gesichtet, anschließend setzen wir uns für eine Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung, wenn eine persönliche Vorstellung erforderlich ist.

Zum Untersuchungstermin bitte € 200,- in bar mitbringen, elektronische Zahlungsmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung.

Bei Entscheidung ohne persönliche Untersuchung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Kontakt

Amtsärztlicher Dienst

Sophienstraße 2-8, 23560 Lübeck

Servicezeiten

Montag
08:00 – 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 – 14:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 – 17:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr

Für persönliche Anliegen oder Untersuchungen ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.