Schulkindbetreuung
Nachmittagsangebote
Die Schulkindbetreuung am Nachmittag findet direkt an den Schulen oder in Hortgruppen in Kindertageseinrichtungen statt.
Schulkindbetreuung und Offener Ganztag in den Schulen der Hansestadt Lübeck
Im Grundschulbereich bieten alle Schulen eine umfassende, verlässliche Betreuung nach (und zum Teil vor) der Schule an. Neben der verlässlichen Betreuung können zusätzlich AGs aus einem vielfältigen Angebot ausgewählt werden.
Ab der 5. Klasse bietet die Offene Ganztagsschule ergänzende Nachmittagsangebote an, die von einer Mittags- bzw. Hausaufgabenbetreuung bis zu verschiedenen AGs reichen.
Einführung von Qualitätsstandards in der Grundschule
In der Hansestadt Lübeck sind an allen Grundschulen Betreuungsangebote eingerichtet. Für die Organisation verantwortlich ist ein freier Träger bzw. Anbieter [1], der auf Grundlage eines Kooperationsvertrags mit Schule und Stadtverwaltung arbeitet.
Das Betreuungsangebot beinhaltet in der Regel die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen, die Hausaufgaben zu erledigen, verschiedene Spiel- und Bewegungsangebote drinnen und draußen sowie ergänzende AGs mit kreativen oder auch musikalischen Inhalten wahrzunehmen. In den Ferien erfolgt anteilig eine Ferienbetreuung.
In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder im Grundschulalter stadtweit deutlich gestiegen. Diese Entwicklung hat die Stadt veranlasst, die Förderung der Schulkindbetreuung neu auszurichten und neben der Entwicklung von fachlichen Qualitätsstandards auch eine einheitliche Regelung zur Sozialstaffel der Elternbeiträge und die Einführung einer Geschwisterermäßigung auf den Weg zu bringen, festgeschrieben im Konzept Ganztag an Schule.
Konzept Ganztag an Schule
Das Konzept Ganztag an Schule sieht als fachliche Standards einen Betreuungs-/ Fachkräfteschlüssel von 20 Kindern mit einer Fachkraft (20:1) vor und den Einsatz von pädagogisch qualifiziertem Personal, z.B. Erzieher:innen, Sozialpädagogischen Assistent:innen oder ähnlicher Qualifikation. Zusätzlich finden Angebote der offenen Ganztagsschule statt.
Weiter zählt ein festgelegter Betreuungsumfang von Unterrichtsende bis 16:00 Uhr sowie eine bedarfsorientierte Frühbetreuung zum Standard der Schulkindbetreuung. In den Ferien findet anteilig in der Hälfte der Ferienzeit eine Ferienbetreuung von 8 Stunden täglich statt. Parallel sind Schule und Anbieter in gemeinsamer Verantwortung aufgefordert, die Inhalte der offenen Ganztagsschule fortlaufend qualitativ weiterzuentwickeln, auch unter Beteiligung von Eltern und Kindern.
Seit Beginn des Schuljahres 2019/20 setzten alle Grundschulstandorte der Hansestadt Lübeck sowie die private Johannes-Prassek-Schule das Konzept um.
An Schulstandorten mit besonderem Förderbedarf wird zusätzlich ein Modul „Ganztag plus" mit einem höheren Betreuungsschlüssel eingerichtet, dort stehen zwei sozialpädagogische Fachkräfte für 15 Kinder zur Verfügung.
Wie gestalten sich die Beiträge?
Für die Aufnahme im Betreuungs-/ Ganztagsangebot ist ein Antrag beim jeweiligen Träger bzw. Anbieter an der Schule zu stellen. Als Grundmodell kann gewählt werden, ob eine Betreuung an 5 Tagen pro Woche ab Unterrichtsende bis 14:00*/ 15:00*/ 16:00 Uhr benötigt wird oder ob eine Betreuung an 3 Tagen in der Woche ausreicht. Die Gebühr für die 5-Tage-Woche beträgt 70€ (bis 14:00 Uhr)/ 100€ (bis 15:00 Uhr)/ 120€ (bis 16:00 Uhr) im Monat, die 3-Tage-Woche kostet 70€ zuzüglich Verpflegungskosten.
Für die bedarfsorientierte Frühbetreuung wird ein Betrag von 12 Euro für 3 Tage und 20 Euro für 5 Tage erhoben.
Betreuungsverträge gelten jeweils für ein Schuljahr und die Beitragspflicht besteht grundsätzlich ab Beginn des Schuljahrs am 1.8. bis zum 31.7. des Folgejahrs. Für die Ferienbetreuung fallen keine weiteren Gebühren an.
Ermäßigungen der Elternbeiträge
Wenn Eltern nicht in der Lage sind, den Elternbeitrag in voller Höhe zu zahlen, können sie eine Ermäßigung beantragen. Der Mindestbeitrag zu den Betreuungskosten beträgt 12 Euro.
Nähere Informationen dazu können direkt bei den Mitarbeiter:innen der Schulkindbetreuung oder auch im Schulsekretariat erfragt werden.
Hinweis: Ergänzende Angebote des Trägers der Schulkindbetreuung wie z.B. Kurzbetreuung, die ausschließliche Frühbetreuung sowie die Spätbetreuung, erweiterte Betreuungszeiten bzw. einzelne AG-Angebote sind abhängig vom jeweiligen Schulstandort und fallen nicht unter diese Regelungen.
Detaillierte Informationen zu Ermäßigungen finden Sie im Merkblatt zur Schulkindbetreuung Klasse 1 bis 4 sowie im Merkblatt zu den schulischen AGs.
Wenn Sie nur Kinder in der Schulkindbetreuung haben und keine in Tagespflege oder Kita, geben Sie den Antrag bitte im Schulsekretariat ab.
Schulisches Raumkonzept zur Doppelnutzung von Klassenräumen
Mit der Vorlage VO/2019/07479 "Raumbedarf Ganztag an Schule - Anpassung der Raumprogramme" wurde am 29.08.2019 beschlossen, die Ausstattung von Klassenräumen in
Grundschulen künftig nach Kriterien ganztägiger Nutzung in Zusammenarbeit von Schulen und Trägern der offenen Ganztagsschulen weiterzuentwickeln. Ziel war es, mit einem entsprechendem Raumkonzept das Schulgebäude als ganztägigen Lebens- und Lernort auszurichten und die Bedürfnisse der Kinder nach Bewegung, Spiel und Ruhe ausreichend zu berücksichtigen. Klassenräume sollten multifunktional am Vormittag für den Unterricht und am Nachmittag für den Ganztag eingerichtet werden. Die Evaluation des Konzepts finden Sie hier.
Schulkindbetreuung in Horten der Kindertageseinrichtungen in Lübeck
In Hortgruppen in Kindertageseinrichtungen werden Kinder nach dem Schulvormittag betreut und gefördert. Nach dem Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein werden in Hortgruppen 15 Kinder von 1,5 Fachkräften (Erzieher:in und sozialpädagogische Assistent:in) betreut.
Nach einem gemeinsamen Mittagsessen haben die Kinder Zeit für Bewegung und Erholung. Bei den Hausaufgaben erhalten die Kinder Unterstützung. Darüber hinaus finden gezielte Freizeitaktivitäten statt.
In den Ferien wird außerhalb der Schließungszeit der Kita ein ganztägiges Ferienprogramm mit verschiedenen Ausflügen wie z.B. Schwimmen, Museen etc. angeboten.
Hortkinder können ergänzend auch die Kursangebote der Offenen Ganztagsschule (kostenpflichtig) an ihrer Grundschule in Anspruch nehmen.
Die Hortbetreuung wird in Kitas von 7 bis 17 Uhr angeboten.
Die Elternbeiträge und das Essengeld sind landesweit festgelegt. Für einen Hortplatz bis 16 Uhr bezahlen Eltern z. B. in einer städtischen Kita 124,52 Euro monatlich inkl. ganztägiger Ferienbetreuung. Eltern können eine Beitragsermäßigung beantragen. Darüber hinaus kann eine Geschwisterermäßigung angerechnet werden, wenn ein anderes Kind zur gleichen Zeit in einer Kindertagesstätte (Krippe oder Elementar) betreut wird.
Hortplätze für Grundschulkinder in Kindertagesstätten können Sie im Kitaportal suchen.
Geschwisterermäßigung in Tagespflege, Kindertagesstätte oder Ganztag an Schule/Schulkindbetreuung
Besuchen mehrere (mit Hauptwohnung in Lübeck) in einem Haushalt lebende Kinder einer Familie eine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung oder eine öffentlich geförderte Kindertagespflegestelle oder eine Ganztagsbetreuung an Schulen (für mindestens 70 EUR mtl. Betreuungsgebühren an mindestens 3 Nachmittagen pro Woche), wird der Elternbeitrag auf Antrag ermäßigt. Die Geschwisterermäßigung erfolgt unabhängig vom Einkommen.
Für das älteste Kind muss der volle Betrag gezahlt werden. Das nächstjüngere Kind erhält eine Ermäßigung von 50%, alle weiteren jüngeren Kinder erhalten eine Ermäßigung von 100%.
Wenn Ihr jüngeres Kind von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, nutzen Sie bitte dieses Antragsformular für eine Geschwisterermäßigung: Antrag Geschwisterermäßigung (für die Betreuung bei einer Tagespflegeperson) oder nutzen Sie den Online-Dienst
Wenn Ihr jüngeres Kind in einer Kindertagesstätte betreut wird, nutzen Sie bitte dieses Antragsformular für eine Geschwisterermäßigung: Antrag Geschwisterermäßigung Kindertagesstätte oder nutzen Sie den Online-Dienst
Anträge für die Geschwisterermäßigung in der Schulkindbetreuung finden Sie hier. Bitte reichen Sie diese im Schulsekretariat ein.
Den Antrag für die Waldorf Schule finden Sie hier.
Ferienbetreuung
Für Kinder im Grundschulalter wird in der Ganztagsbetreuung an der Schule und in den Horten der Kitas eine ganztägige Betreuung angeboten. Der konkrete Betreuungszeitraum in den Ferien an den Grundschulen richtet sich nach dem jeweiligen Schulstandort und wird rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres bekanntgegeben. Bedarfsorientiert werden Ferienbetreuungsgruppen eingerichtet, so dass sich die Schließzeiten auf maximal 4 Wochen im Schuljahr reduzieren. Für die Inanspruchnahme der erweiterten Ferienbetreuung ist Voraussetzung, dass die Eltern berufstätig sind oder sich in einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme o. ä. befinden.
Ansprechperson für den Ganztag
Sonja Rieper, Tel.: 0451 - 122 4014 oder sonja.rieper@luebeck.de
[1] Anbieter von Schulkindbetreuung sind z.B. Schul- oder Elternvereine oder Träger der freien Jugendhilfe
* Kurzzeitbetreuungsvarianten können standortbezogen abweichen.