Veterinärwesen

Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch

Das öffentliche Veterinärwesen schützt die Gesundheit von Tier und Mensch. Es ist ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes, der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft und des Tierschutzes, s. auch Veterinärangelegenheiten.

Weitergehend informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf seiner Themenseite: Das öffentliche Veterinärwesen.

Tierschutz

Zum Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere obliegen Tierhaltungen, Tierhandel, Tiertransporte und Versuchstiereinrichtungen besonderen Vorgaben und Genehmigungspflichten, s. auch Tierschutz. Darüber hinaus informiert das Landesportal Tierschutz in Schleswig-Holstein. Es gilt der Grundsatz, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leid oder Schäden zufügen darf.

Die Hansestadt Lübeck führt Überwachungsmaßnahmen nach den tierschutzrechtlichen Verordnungen der Europäischen Union sowie dem Tierschutzgesetz und den daraus abgeleiteten Verordnungen durch.

Was können wir für Sie tun?

Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften - Genehmigung

Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten

Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig – Erlaubnis

Tiertransporte

Viehhandel (gewerblich) – Anzeige

Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren - Erlaubnis beantragen

Zum Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere obliegen Tierhaltungen, Tierhandel, Tiertransporte und Versuchstiereinrichtungen besonderen Vorgaben und Genehmigungspflichten, s. auch Tierschutz. Darüber hinaus informiert das Landesportal Tierschutz in Schleswig-Holstein. Es gilt der Grundsatz, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leid oder Schäden zufügen darf.

Die Hansestadt Lübeck führt Überwachungsmaßnahmen nach den tierschutzrechtlichen Verordnungen der Europäischen Union sowie dem Tierschutzgesetz und den daraus abgeleiteten Verordnungen durch.

Information für Jäger:innen

Neue Aufbruchsammelstelle für Schwarzwild

Die Hansestadt Lübeck hat am Forstamt, Alt Lauerhof 1, 23568 Lübeck eine Sammelstelle eingerichtet, an denen Jäger:innen kostenlos Aufbruch von Schwarzwild aus städtischen Jagdgebieten entsorgen können. Gesammelte Tiere sowie die Eingeweide werden im Anschluss über die Tierkörperbeseitigung unschädlich entsorgt. Ausgenommen ist bei Gesellschaftsjagden anfallender Aufbruch und andere Wildarten. Damit entfällt die bisherige Sammelstelle Die Wilderei, Schäferkamp 15, 23569 Lübeck.

Sammelstellen: Entsorgungsbetriebe Lübeck, Malmöstr. 22, 23560 Lübeck: Unfall- und Fallwild

Forstamt: Aufbruch aus städtischen Einzeljagden

Kontakt

Veterinärwesen der Hansestadt Lübeck

Carl-Gauß-Straße 9, 23562 Lübeck

Servicezeiten

Montag
08:00 – 14:00 Uhr
Dienstag
08:00 – 14:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 – 16:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
Kontakt zum Veterinärwesen