Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01536
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 – Katharinenstraße/Roddenkoppel Hier: Einsiedelstraße 6, Neubau einer Lagerhalle (Erweiterung Waggonwerkstatt) sowie Lageverschiebung/-drehung der bereits genehmigten aber noch nicht errichteten Containeranlage mit Sozial- und Büroräumen.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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May 19, 2014
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Beschlussvorschlag
Für die beantragte Erweiterung der Waggonwerkstatt (Bauantrag Reg.-Nr.: 576/2014, einge-gangen am 25.03.2014) um eine Lagerhalle (zusätzlich zum 2013 genehmigten zweiten Bau-abschnitt) und die beantragte Lageverschiebung/-drehung der bereits genehmigten Contai-neranlage für Büro- und Sozialräume, beides Vorhaben auf dem südlichen Teil des Grund-stücks Einsiedelstraße 6, wird gemäß § 14 (2) BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebau-ungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße/Roddenkoppel beschlossen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 5.631 Bauordnung und Statikprüfung Zustimmend; es wurden keine Bedenken vorgebracht. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung von Kindern und Jugendli-chen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Ausnahme von der Verände-rungssperre nicht in besonderem Maße be-rührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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214,4 kB
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