ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Ausschussmitgliedes - 20/0556

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Beratungsfolge

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Anfrage:

1. Ist die Straße An der Obertrave und die Kaikante für das Gewicht der schweren Fahrzeuge der Bundeswehr ausgelegt, die vom 15.09.2026 bis zum 26.09.2026 dort Werbung machen?

 

2. Sollte es durch die Nutzung der Straße und der Kaikante durch die schweren Fahrzeuge zu unmittelbar feststellbaren Schäden an der Oberfläche oder an der baulichen Substanz kommen: Wer kommt für deren Beseitigung auf und wie wird der Nachweis geführt, dass diese Schäden auf die Nutzung durch die schweren Fahrzeuge zurückzuführen sind? 

 

3. Wie wird sichergestellt, dass mögliche, erst später sichtbare Folgeschäden infolge der Belastung durch die schweren Fahrzeuge nicht von der Hansestadt Lübeck oder den anliegenden Gebäudeeigentümer:innen getragen werden müssen?

Hierbei denken wir beispielsweise an nicht unmittelbar sichtbare Risse und Boden oder Mauern, eindringende Feuchtigkeit und daraus resultierende Frostschäden sowie durch zunächst nicht sichtbare Veränderungen im Untergrund wie Verdichtungen oder Wellenbildungen.

 

Wir bitten aufgrund der Dringlichkeit um mündliche Beantwortung in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.09.2026 und schriftliche Nachreichung.  

Begründung:

 

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