Beschlussvorlage öffentlich - 20/0354
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisatorische Trennung der Gotthard-Kühl-Schule
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
- Beteiligt:
- 4.041 - Fachbereichsdienste; 1.300 - Recht; 1.201 - Haushalt und Steuerung; 5.651 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 17, 2026
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Geplant
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 22, 2026
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Geplant
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 24, 2026
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Beschlussvorschlag
Die bisher als Grund- und Gemeinschaftsschule gegliederte Gotthard-Kühl-Schule - mit den Schulstandorten Am Neuhof 1a und Lortzingstraße 27 – wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt organisatorisch in eine separate Grundschule (Jahrgang 1-4) am Standort Neuhof und in eine
separate Gemeinschaftsschule (Jahrgang 5-10) am Standort Lortzingstraße geteilt.
Begründung:
Bei der Gotthard-Kühl-Schule handelt es sich um eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zwei Schulstandorten. Der Standort Am Neuhof 1a, 23558 Lübeck wird für die Beschulung der Jahrgänge 1-4 (Grundschule) genutzt. Der Standort Lortzingstraße 27, 23556 Lübeck wird für die Beschulung der Jahrgänge 5-10 (Gemeinschaftsschule) genutzt.
Eine räumliche Zusammenlegung der v.g. Schulstandorte, welche mit einem Anbau am Standort Lortzingstraße verbunden
wäre, ist nicht in Planung. Der Grundschulstandort Am Neuhof 1a wurde in den vergangenen Jahren instandgesetzt. Im Zuge der Baumaßnahmen wurde auch die Hausmeisterwohnung ausgebaut, wodurch Arbeitsplätze für die Koordinator:innen und die Schulsozialarbeiter:innen geschaffen wurden.
Der Grundschulstandort Am Neuhof 1a hat sich etabliert und wird von allen Beteiligten gut angenommen.
Die räumliche Trennung beider Schulstandorte steht dem Zusammenwachsen zu einer
pädagogischen Einheit deutlich entgegen und hat diese in der Vergangenheit auch spürbar behindert. Auf die schulartspezifischen Bedürfnisse kann kaum eingegangen werden. Bei der Lehrkräftekonferenz wird das Mehrheitsverhältnis der Sekundarschullehrkräfte deutlich, wodurch die Wahrnehmung entsteht, die Interessen der Gemeinschaftsschule würden
deutlich im Vordergrund stehen. Die Systeme müssen bereits jetzt planerisch getrennt betrachtet werden, um die Bedürfnisse der jeweiligen Standorte erfüllen zu können. Getrennt voneinander könnten beide Schulstandorte deutlich besser ihr eigenes schulscharfes Profil weiterentwickeln und bedarfsgerecht ausbauen.
Ebenfalls gibt es kaum noch Austausch zwischen den Kollegien. Die Zahl derer, die an beiden Standorten unterrichten dürfen, ist gering und verringert sich zunehmend, insbesondere da seit 2016 getrennt nach den Laufbahnen Primar- und Sekundarstufe ausgebildet wird. Im Ergebnis müssen die Lehrkräfte standortbezogen eingesetzt werden und eine Vermischung des Kollegiums bleibt aus. Bei der organisatorischen Trennung der Schulstandorte wäre die fachliche schulartbezogene Expertise an einem Standort gebündelt und würde zudem kurze Austauschwege ermöglichen. Darüber hinaus ist eine ständige Vor-Ort-Schulleitung von großem Vorteil.
Es gibt derzeit keinen nennenswerten Gewinn aus dem organisatorischen Zusammenschluss. Die
Schüler:innen, die die Grundschule der Gotthard-Kühl-Schule besuchen, wechseln nach der Grundschulzeit nicht automatisch auf die Gemeinschaftsschule in der Lortzingstraße.
Derzeit ist die Grundschule überwiegend zweizügig, im 2. Jahrgang dreizügig. Für eine durchgängige Dreizügigkeit sind genügend Klassenräume am Grundschulstandort vorhanden. Das DaZ-Zentrum (Deutsch als Zweitsprache) umfasst zwei Klassen.
Die Gemeinschaftsschule ist in den Jahrgängen 5-9 dreizügig, im Jahrgang 10 einzügig. Das DaZ-Zentrum umfasst zwei Klassen.
An beiden Schulstandorten sind bereits Räume für die Schulleitungen, das Schulbüro und die Schulsozialarbeit vorhanden.
Werden die Zahlen der aktuellen Schulstatistik des Schuljahres 2025/2026 zugrunde gelegt, so hätte im Falle einer organisatorischen Trennung die separate Grundschule am Standort Am Neuhof 167 Schüler:innen und die
separate Gemeinschaftsschule am Standort Lortzingstraße 361 Schüler:innen. Diese Zahlen übersteigen jeweils die Mindestschülerzahlen für die Einrichtung einer Grund- bzw. Gemeinschaftsschule nach §§ 58 Abs. 2, 52 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG vom 24.01.2007 in der Fassung vom 29.01.2025) i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1,2
Landesverordnung über die Bestimmung der Mindestgröße von öffentlichen
allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren (MindGrVO vom 21.03.2017):
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Grundschule |
Gemeinschaftsschule |
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Mindestgröße für die Einrichtung einer Schule |
80 |
240 |
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Schüler:innenzahl Gotthard-Kühl-Schule (SJ 2025/2026) |
167 |
361 |
Aufgrund der oben genannten Gründe soll eine organisatorische Trennung der Standorte zu eigenständig verwalteten Systemen erfolgen.
Nachdem die zuständige Schulaufsichtsbehörde den Antrag auf die organisatorische Teilung der Gotthard-Kühl-Schule am 26.06.2026 gemäß § 61 Abs. 1 SchulG genehmigte, müsste die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck dem Antrag zustimmen, damit das Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur über den Antrag abschließend entscheiden kann.
Rechtzeitig zum Vollzug der organisatorischen Trennung würde eine separate
Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck über die Namensgebung der getrennten Schulen eingeholt werden.
Die Schulkonferenz der Gotthard-Kühl-Schule hat der organisatorischen Trennung mit Beschluss vom 18.11.2025 zugestimmt (Anlage 1).
Eine Stellungnahme der Schulleitung der Gotthard-Kühl-Schule liegt vor (Anlage 1).
Eine Stellungnahme der Schulaufsicht liegt vor (Anlage 2).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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846,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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