ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0489

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für das Haushaltsjahr 2026 wird für die (Ersatz-)Beschaffung von Einsatzfahrzeugen gemäß § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein bei dem Produktsachkonto 126001.999.7831000 „Gefahrenabwehr – Erwerb bewegliches Anlagevermögen über 1.000 €“ ein Betrag in Höhe von 3.000.000,00 € überplanmäßig bewilligt.

Zur Deckung werden die Produktsachkonten beim Produkt 11029 (Gebäudemanagement) gemäß Anlage 1 im Haushaltsjahr 2026 reduziert.

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Begründung:

 

Nach § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren

(BrSchG) haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene

leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.

Dazu gehört auch die Bereitstellung der erforderlichen Einsatzfahrzeuge und -geräte.

 

Der Hauptausschuss hat in den Sitzungen vom 30.04.2024 und 25.03.2025 den Vorlagen VO/2023/12798 und VO/2025/14013 und damit der Ersatzbeschaffung von 16 Löschgruppenfahrzeugen vom Typ LF 10 für die Freiwilligen Feuerwehren sowie der (teilw. Ersatz-)Beschaffung von 3 Einsatzleitwagen für die Berufsfeuerwehr zugestimmt.

 

Wie bereits in der Vorlage VO/2023/12798 dargelegt, ist der tatsächliche Mittelabfluss bei der Beschaffung von Sonderfahrzeugen schwer planbar.

 

Für das Haushaltjahr 2026 war die Lieferung von 9 Löschgruppenfahrzeugen (Fahrgestelle und Aufbauten) sowie der Beladung für diese 9 Fahrzeuge mit einem Gesamtbetrag von 3,965 Mio. € eingeplant und zum Haushalt angemeldet.

 

Tatsächlich werden dieses Jahr jedoch schon alle 16 Fahrgestelle und die Beladung für sämtliche 16 Löschgruppenfahrzeuge ausgeliefert. Ein Fahrzeug konnte bereits mit feuerwehrtechnischem Aufbau versehen und abgenommen werden. Sieben weitere sollen in diesem Jahr noch folgen. Dies führt zu einem Mittelmehrbedarf in diesem Haushaltsjahr von ca. 1 Mio. €.

 

Die Auslieferung von den 3 Einsatzleitwagen für die Berufsfeuerwehr mit einem Investitionsvolumen in Höhe von ca. 500.000,00 € erfolgte erst in diesem Haushaltsjahr. Die Mittel waren im Haushaltsjahr 2025 eingeplant und konnten nicht übertragen werden. Somit musste diese Summe bereits im Rahmen des Bereichsbudgets ungeplant gedeckt werden.

 

Darüber hinaus war bereits eine Sollübertragung in Höhe von 500.000,00 € im Bereichsbudget vom Produktsachkonto 126001.999.7831000 (Gefahrenabwehr, Erwerb bewegliches Anlagevermögen über 1.000 €“) auf das Produktsachkonto 127001.999.7831000 (Rettungsdienst, Erwerb bewegliches Anlagevermögen über 1.000 €“)  vorzunehmen, da die ursprünglich für Ende letzten Jahres vorgesehene Abnahme von 8 Krankentransportwagen erst in diesem Haushaltsjahr kassenwirksam erfolgen konnte und diese Mittel nicht vollständig übertragen werden konnten.

 

Im Zuge der Kürzung der allgemeinen investiven Haushaltsmittel durch einen Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2026 wurden die beantragten investiven Mittel für den Bereich Feuerwehr um 1,22 Mio. € reduziert. Bereits im Rahmen der verwaltungsinternen Aufstellung der Haushaltsanmeldungen waren erhebliche Einsparungen vorgenommen worden.

 

Eine vollständige Kompensation der zusätzlichen Kürzung innerhalb des Bereichsbudgets war nicht möglich, da aufgrund bereits bestehender Verpflichtungsermächtigungen Bestellungen von Einsatzfahrzeugen bereits erfolgt waren.

 

In Summe ergibt sich ein Bedarf für eine überplanmäßige Bewilligung in Höhe von 3.000.000,00 €, um die Finanzierung der in diesem Jahr noch zu erwartenden Auslieferungen sicherzustellen.

 

Die Deckung kann aus investiven Haushaltsmitteln des GMHL beim Produkt 11029 erfolgen, da hier in diesem Haushaltsjahr voraussichtlich nicht die vollständigen Haushaltsmittel abfließen werden. Die einzelnen Maßnahmen und Produktsachkonten können der Anlage 1 entnommen werden. 

 

 

 

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Anlagen

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