Antrag eines Ausschusses - 20/0249-10
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag des Jugendhilfeausschusses zum Haushalt 2027: Anpassung und Dynamisierung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit in der Hansestadt Lübeck ab dem 01.01.2027
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschusses
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 24, 2026
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beantragt:
Die Bürgerschaft möge im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2027 folgenden Beschluss fassen:
- Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass die seit dem 01.01.2014 unveränderten Fördersätze der „Leitsätze für die Gewährung von Zuwendungen an Jugendorganisationen, die im Bereich der außerschulischen Jugendbildung tätig sind“ weiterentwickelt und die Fördersätze angemessen erhöht werden müssen.
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Der Jugendhilfeausschuss beschließt die folgenden haushaltsbezogenen Eckpunkte zur Neuausrichtung und Anpassung der Föderrichtlinien mit Wirkung zum 01.01.2027:
- Kinder- und Jugenderholung: Anhebung des Zuschusses auf mindestens 5,00 EUR pro Tag und Teilnehmer:in aus Lübeck.
- Grund- und Fortbildungslehrgänge für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen (z.B. JuLeiCa-Ausbildung): Erhöhung auf mindestens 10,00 EUR pro Tag und Teilnehmer:in bzw. mindestens 60,00 EUR pro Kurs und Teilnehmer:in.
- Internationale Jugendarbeit (Begegnungen im In- und Ausland): Anhebung der Pro-Kopf-Förderung auf mindestens 10,00 EUR pro Tag.
- Feriengestaltung, Kindertage, Feste und Aktionstage: Einführung flexibler Festbeträge von 300,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR je nach Dauer, Größe und Kooperationsstruktur der Veranstaltung.
- Anschaffung von Sachwerten für die Jugendarbeit: Erhöhung des maximalen Förderbetrags auf grundsätzlich 2.000,00 EUR pro Haushaltsjahr und Träger.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass mit diesem Eckpunktebeschluss ausdrücklich keine inhaltlichen oder verfahrenstechnischen Vorfestlegungen getroffen werden. Die konkreten inhaltlichen Richtlinien, Qualitätskriterien, Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren sollen im Herbst 2026 gemeinsam mit den Jugendverbänden und dem ab 01.10.2026 zuständigen neuen Bereich „Kinder, Jugend und Familie“ erarbeitet werden, um eine praxistaugliche und bürokratiearme Umsetzung zum 01.01.2027 sicherzustellen.
- Bei der Bürgerschaft wird beantragt, die für diese Erhöhungen erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel mindestens aber 75.000 Euro für das Haushaltsjahr 2027 einzustellen.
