ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0496

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Ankauf des zurzeit in Anmietung befindlichen Interimsgebäudes an der Grundschule am Koggenweg umzusetzen.
  1. Die Deckung der Kaufkosten erfolgt als außerplanmäßige Bewilligung mit Deckung aus dem PSK 111029 429 7851000 Buddenbrookhaus/Erw./Umb./Sanierg.

 

 

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Begründung:

Auf den gestiegenen Raumbedarf der Grundschule am Koggenweg wurde im Sommer 2021 mit der Errichtung eines Interimsgebäudes (Containeranlage) reagiert. Dem Raumprogramm folgend wurden drei Unterrichtsräume, zwei Differenzierungsräume sowie Sanitärräume berücksichtigt. Die Baugenehmigung hierfür aus dem Jahre 2020 sah entsprechend der Bauantragstellung eine befristete Aufstellzeit vor. Ein weiterer Unterrichtsraum wurde 2024 ergänzt und die Containeranlage dadurch erweitert. Derzeit stehen 377 m² Nettogrundfläche für die Schule zur Nutzung zur Verfügung. Die Containeranlage befindet sich auf den Parkplatzflächen, welche für die Schule, den Vereinssport und Besuchenden des Sportplatzes vorgesehen sind. Durch die Anlage sind 22 der 62 Parkplätze belegt.

 

Für die Schule am Koggenweg ist aufgrund steigender Kinderzahlen im Einzugsgebiet und aufgrund von Neubaugebieten eine Vergrößerung von einer 3- zur 5-Zügigkeit vorgesehen. Die errichteten Container waren als Übergangslösung geplant und ein erster Schritt, um auf den Raumbedarf zu reagieren.

 

Für die Umsetzung der geplanten 5-Zügigkeit der Grundschule ist ein größerer Ersatzneubau vorgesehen, für den im Jahr 2024 ein Realisierungswettbewerb durchgeführt wurde. Das Projekt des Ersatzneubaus wurde im Jahr 2025 mit Blick auf die Haushaltsplanungen und die knappen Finanzmittel der anstehenden Jahre ausgesetzt. Für dieses Projekt wurden auch im Haushaltsjahr 2026 ff. keine finanziellen Mittel berücksichtigt. Der Raumbedarf, welcher zurzeit durch die Containeranlage gedeckt wird, besteht bis zur Errichtung des Ersatzneubaus weiterhin. Für die Planung, Genehmigung und Umsetzung eines Ersatzneubaus dieser Größenordnung mit vorliegender Wettbewerbsplanung ist mit einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren zu rechnen.

 

Für den weiteren Betrieb des Interimsgebäudes wurde ein erneuter Bauantrag eingereicht. Die Baugenehmigung wurde seitens der Bauordnung am 18.08.2026 grundsätzlich erteilt. Es stehen noch die Rückmeldungen der im Rahmen des Verfahrens eingeschalteten Prüfingenieure aus.

 

Die Mietzeit der Anlage, basierend auf der Leistungsbeschreibung der ursprünglichen Ausschreibung, endet im September 2026. Für eine Verlängerung der Mietzeit wurde ein Angebot des Errichters eingereicht. Für eine Standzeit von weiteren fünf Jahren würden bei unveränderter Miete auf Basis des seinerzeit wirtschaftlichsten Angebots Gesamtkosten in Höhe von 712.367,32 € brutto entstehen. Verlängert sich die Standzeit darüber hinaus, wobei der Zeitraum aufgrund des derzeit gestoppten Projekts des Ersatzneubaus nicht genau benannt werden kann, fallen bei gleichbleibendem Angebot Mietkosten in Höhe von ca. 142.500,00 €/Jahr an. Eine Standzeit unter fünf Jahren ist nicht absehbar.

 

Vor dem Hintergrund der andauernden Standzeit der Containeranlage von unbekannter Dauer wurde der Errichter und bisherige Vermieter der Anlage um ein Angebot zum Kauf der Anlage gebeten. Der Kaufpreis der Containeranlage liegt bei 564.916,80 € brutto.

 

Durch den Kauf der Anlage statt einer Weiterführung der Anmietung können bei einer                  5-jährigen Standzeit bereits 147.450,52 € gespart werden.

Für den Fall, dass die Containeranlage später nicht mehr gebraucht wird, ist der Abbau der Anlage erforderlich. Im Zuge der seinerzeit erfolgten Ausschreibung zur Errichtung und Vermietung der Anlage wurden diese Kosten seitens des Auftragnehmers mit 4.165,00 € bepreist. Falls nach dem Erwerb der Anlage zum Zeitpunkt des Rückbaus keine weitere Verwendung, z. B. an einem anderen Standort, hierfür besteht, kann auf das Angebot nicht mehr zurückgegriffen werden und es fallen klassische Abbruch- und Entsorgungskosten für die Hansestadt Lübeck an. Verglichen mit anderen Abbruchmaßnahmen sind zum aktuellen Zeitpunkt Kosten in Höhe von 50.000,00 € zu erwarten.

Weitere Rückbau- und Wiederherstellungskosten wie bspw. die partielle Wiederherstellung der Parkplatzoberfläche fallen unabhängig von Kauf oder weiterer Miete an und haben keinen Einfluss auf die Kostendifferenz dieser beiden Optionen.

 

Unter Berücksichtigung aller relevanten Kosten stellt sich der Vergleich zwischen Miete und Kauf der Anlage wie folgt dar:

 

Kosten                 Option weitere Miete               Option Kauf

Miete min. fünf Jahre  712.367,32 €

Kauf         564.916,80 €

Rückbau (+ Entsorgung)        4.165,00 €                     50.000,00 €

    716.532,32 €    614.916,80 €

 

Die Variante des Erwerbs der Containeranlage ist auch bei der Berücksichtigung von Rückbau- und Entsorgungskosten 101.615,52 € günstiger als eine Fortführung des Mietmodells. Verglichen mit dem abzuschließenden Mietangebot für fünf Jahre ist der Ankauf sehr wirtschaftlich. Zeitlich ist der Ankauf im November 2026 vorgesehen.

 

Die Deckung der Kaufkosten erfolgt über das PSK 111029 429 7851000 Buddenbrookhaus/Erw./Umb./Sanierg. Dort findet zurzeit eine Umplanung der EW-Bau statt, wodurch im Haushaltsjahr 2026 überschüssige Mittel abgegeben werden können, ohne die Fortführung des Projekts zu gefährden. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 564.916,80 € werden per außerplanmäßiger Bewilligung auf das PSK 111029 666 7851000 Schule am Koggenweg, Containeranlage übertragen.

 

Der wirtschaftliche Vorteil des Ankaufs wird auch nach Beendigung der Nutzung an diesem Standort Koggenweg nicht durch dann nachfolgende Handlungsoptionen wie z. B. „Verwendung an anderem Standort mit eventuellen (u. a. Brandschutz-) Anpassungen“ oder aber auch „Entsorgung der Containeranlage“ aufgezehrt.

 

Begründung der Dringlichkeit

Der Ankauf der Anlage soll mit Haushaltsmitteln aus dem laufenden Jahr erfolgen. Da dies eine außerplanmäßige Ausgabe dargestellt, ist die Gremienfolge bis zur Bürgerschaft vorgesehen. Die Bürgerschaftssitzung am 27.09.2026 soll erreicht werden, damit der Ankauf noch in diesem Jahr abgewickelt werden kann.

 

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Anlagen

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