Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2024/12912-01
Grunddaten
- Betreff:
-
AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Umsetzung Gender Budgeting
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 1.160 - Frauenbüro
- Beteiligt:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Geplant
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Sep 22, 2026
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Anlass: Anfrage "Umsetzung Gender Budgeting" vom 17.01.2024
Antwort:
Frage 1: Wann erfolgt endlich die Umsetzung des bereits 2012 beschlossenen Gender Budgetings?
Seit der Antwort VO/2021/09933-01 vom 29.6.2022 ist weiterhin kontinuierlich an den Vorbereitungen für die Umsetzung des Gender Budgetings gearbeitet worden. In der o.g. Antwort wurde bereits angekündigt, dass das Gender Budgeting im Interaktiven Haushalt im Rahmen der SDG-Ziele mit SDG-Ziel Nr. 5 „Gender Equality“ abgebildet werden soll.
Inzwischen sind im Interaktiven Haushalt die SDG-Ziele abgebildet und im SDG-Kompass sind unter dem SDG-Ziel Nr. 5 „Gender Equality“ Zahlen hinterlegt, die erste Grundlage für die Implementierung von Gender Budgeting sind. Dies sind bisher folgende Zahlen:
- Erwerbsquote Frauen VZ
- Erwerbsquote Frauen TZ
- Versorgungsquote Kinder U3
- Versorgungsquote Kinder in Grundschulen
- Kinderbetreuung halbtags U3
- Kinderbetreuung halbtags + Mittagessen U3
- Kinderbetreuung ganztags U3
- Kinderbetreuung halbtags Ü3
- Kinderbetreuung halbtags + Mittagessen Ü3
- Kinderbetreuung ganztags Ü3
- Schlüsselzuweisung Einkommenssteuer
- Ausgaben für Kinderbetreuung
Diese und weitere Zahlen gilt es, zu verknüpfen: mit den Haushaltsprodukten und den Zielen des 2. Lübecker Aktionsplans Gleichstellung | Queer 2025-2028
I. Parität / Beteiligung
II. Geschlechterstereotype abbauen
III. Gut und frei leben ohne Gewalt (dargestellt im Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Lübeck, (ebenfalls TOP in der Bürgerschaft am 25.9.2026)
V. Balance verschiedener Lebensbereiche ermöglichen
VI. Ressourcen geschlechtergerecht verteilen
VII. Queeres Lübeck
Im 2. Lübecker Aktionsplan Gleichstellung | Queer 2025- 2028 zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, von der Bürgerschaft am 25.9.2025 beschlossen, ist eine der 63 Maßnahmen die Maßnahme 2.6.1. „Gender Budgeting im kommunalen Haushalt der Hansestadt Lübeck“. Die dort benannten ersten Meilensteine (Darstellung von ersten Daten und Verknüpfungen) liegen für den Haushalt 2027 vor (s.o.).
Allerdings ist der o.g. Aktionsplan mit allen Maßnahmen eine freiwillige Aufgabe, die von Seiten des Frauenbüros nicht prioritär verfolgt werden kann, da die dafür vorgesehene Stelle aufgrund des Haushaltsbegleitbeschlusses von 11/2025 aktuell seit 7/2025 nicht besetzt ist.
Frage 2: Welche zeitlichen Zwischenziele sind geplant?
Im weiteren wird es darum gehen, die o.g. Daten zu erweitern, im Gender Monitoring (lübeckspezifische Daten, die von Statistikstelle und Frauenbüro gemeinsam erarbeitet werden), zu pflegen und insbesondere, diese mit den Produkten zu verknüpfen.
Im Fokus stehen dabei nach wie vor folgende Fragestellungen
· welche Zielgruppen / Kund:innen erreichen wir w/m?
· was kosten die Leistungen des Produktes – und dann im Ergebnis auch: wieviel Geld / der Leistungen des Produktes / der kommunalen Ausgaben kommen zu welchen Anteilen w/m zu Gute?
Zielsetzung ist, die Verteilung öffentlicher Mittel auf Frauen und Männer transparent darzustellen und geschlechterspezifische Auswirkungen von Ausgaben einerseits und Einsparungen anderseits sichtbar zu machen.
Siehe ebenso dazu Ausführungen in Maßnahme 2.6.1. im o.g. Aktionsplan, S. 87:
jährlich sollen mindestens zwei weitere Produkte bzw. Kennzahlen in die SDG-Systematik des IKVS übernommen werden.
Bereits am 17. Oktober 2024 gab es eine Schulung für Mitarbeiter:innen der HL, finanziert über das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, mit Frau Michaela Schatz, Mitarbeiterin in der Magistratsabtteilung „Finanzwesen“ der Stadt Wien, an der 20 Personen teilnahmen. Allerdings sind die Voraussetzungen in Wien sehr anders und über viele Jahre gewachsen.
Am 19. Dezember 2024 nahmen der Kämmerer der HL und die Gleichstellungsbeauftragte an einer Veranstaltung im o.g. Ministerium teil, wo der Arbeitsstand bzgl. Gender Budgeting in Lübeck zum damaligen Zeitpunkt vorgestellt wurde (siehe Anlage 1).
Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung unterstützt auch weiterhin die Kommunen im Land bei der Umsetzung von Gender Budgeting, siehe hier.
Frage 3: Was genau verhindert bisher die Umsetzung?
Insbesondere fehlende personelle Ressourcen -sowohl im Frauenbüro als auch im Bereich Haushalt und Steuerung- verhindern die Umsetzung der freiwilligen Aufgabe.
Frage 4: Ist externe Unterstützung bei der Umsetzung geplant?
Wie bereits erwähnt, unterstützt das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein mit externer Beratung, aktuell durch Frau Dr. Christine Rudolf (Berlin) den Prozess der Implementierung. Konkret wurden jetzt mit Frau Dr. Rudolf die oben skizzierten nächsten Schritte vereinbart.
Ein weiterer Austausch dazu wird am 19.11.2026 im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung unter Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten sowie des Kämmerers der Hansestadt Lübeck stattfinden. Die erarbeiteten Ergebnisse werden dort vorgestellt werden.
Erfahrungen von Kommunen, die bereits lange mit Gender Budgeting arbeiten (Berlin z.B.), zeigen, dass die Implementierung einen sehr langen zeitlichen Vorlauf benötigt und auch personelle Kapazitäten, die hausintern mittelfristig für die Umsetzung vorhanden sein müssen.
Der o.g. 2. Aktionsplan kann mit seinen qualitativen, ganz konkreten Maßnahmen die Umsetzung von Gender Budgeting deutlich befördern; die Koordinierung und Umsetzung des Aktionsplans kann aktuell aus den o.g. Gründen jedoch nicht prioritär verfolgt werden.
Es zeigt sich aber bei beiden Themen, dass die Darstellung von konkreten Inhalten, die nach fachlichen Gesichtspunkten ausgesucht werden, zielführend ist und daher weiterverfolgt wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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670 kB
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