ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0505

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

In den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto werden im Haushaltsjahr 2026 gem.

§ 82 Abs. 1 GO folgende zusätzliche Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt:

 

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Betrag

365001 000 5318001

Zusch.f.lfd.Zw.soz.o.ähnl.Einr.

5.818.442,39 €

 

Gesamt

5.818.442,39 €

 

Die Deckung erfolgt aus nachstehenden Produktsachkonten:

 

Produktsachkonto

Textbezeichnung

Betrag

363002 000 5332001

Jugendhilfe / Jugendhilfe innerh.v.Einr.

1.400.000,00 €    

424001 000 5271000

Sportstätten / Bes.Verw.-und Betriebsaufw.

400.000,00 €

111029 000 5211001

Gebäudemanagement / Unterhaltung der Hochbauten

4.018.442,39 €

 

Gesamt

5.818.442,39 €

 

 

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Begründung:

 

Der Mehrbedarf im Produkt 365001 Planung und Bezuschussung KiTa auf dem Konto 5318001 Zusch.f.lfd.Zw.soz.o.ähnl.Einr. ist im Wesentlichen auf folgende Entwicklungen zurückzuführen :

 

  • Haushaltsplanung auf Grundlage des damaligen Kenntnisstandes: im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 für das Haushaltsjahr 2026 wurde aufgrund der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse davon ausgegangen, dass das für die Förderung maßgebliche Personalbudget nicht vollständig ausgeschöpft wird. Entsprechend wurde ein um rund 4 Mio. Euro geringerer Mittelbedarf prognostiziert. Die tatsächliche Entwicklung im Haushaltsjahr 2026 zeigt eine höhere Ausschöpfung und damit einen gegenüber der Planung erhöhten Finanzierungsbedarf.

 

  • Verbesserte Datenqualität und Validität im KiTa-Portal: Die Qualität und Validität der förderrelevanten Angaben im KiTa-Portal haben sich gegenüber dem Zeitpunkt der Haushaltsplanung deutlich erhöht. Hieraus ergeben sich einerseits höhere Erträge aus der Landesförderung, gleichzeitig jedoch auch höhere kommunale Aufwendungen als ursprünglich prognostiziert.

 

  • Änderungen der landesrechtlichen Rahmenbedingungen und Anpassung der SQKM-Sätze: nach Abschluss der Haushaltsplanung erfolgten unterjährige Änderungen des KiTaG sowie Anpassungen der SQKM-Sätze. Die im Juli 2025 und August 2026 vorgenommenen Anpassungen (letztere rückwirkend zum Januar 2026) führen zu einer Erhöhung der Finanzierungsbeträge. Zwar erhöht sich aufgrund des dem KiTaG zugrundeliegenden Finanzierungsmodells zugleich die Beteiligung des Landes, dennoch verbleiben gegenüber der Haushaltsplanung zusätzliche kommunale Aufwendungen.

 

Die Entwicklung der SQKM-Sätze verdeutlichen die seit der Haushaltsplanung eingetretenen Kostensteigerung:              

 

  • Förderlauf 04/25 (Grundlage der HH-Planung)  =  7,3 Mio. Euro SQKM
  • Förderlauf 08/25      = 7,8 Mio. Euro SQKM
  • Förderlauf 08/26     = 8,3 Mio. Euro SQKM

 

Damit liegt das für die Finanzierung maßgebliche SQKM-Volumen im Förderlauf August 2026 um rund 1 Mio. Euro bzw. 13,7 % über dem Stand, der der Haushaltsplanung zugrunde lag.

 

Der hieraus resultierende Mehrbedarf war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im Jahr 2025 weder in seiner konkreten Entwicklung noch in seiner Höhe hinreichend absehbar und konnte daher bei der Veranschlagung der Haushaltsmittel für 2026 nicht entsprechend berücksichtigt werden.

 

Nachdem sich im Rahmen des 2. Quartalsberichts 2026 ein zusätzlicher Mittelbedarf abzeichnete, wurde die weitere Entwicklung anhand des Finanzierungslaufs August 2026 konkretisiert und auf dieser Grundlage der voraussichtlichen Mittelbedarf neu prognostiziert.

 

Gemäß der aktuellen Prognose ergibt sich für das Haushaltsjahr 2026 ein Mehrbedarf in Höhe von 5.818.442,39 €. Dieser Deckungsbedarf wird durch verfügbare Haushaltsmittel aus anderen Bereichen gedeckt.  Die einzelnen Deckungspositionen und -beträge sind der o.g. Tabelle zu entnehmen.

 

Aus dem Bereich Familienhilfen/Jugendamt können Mittel zur Deckung herangezogen werden. Auf Grund der derzeit pausierenden Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag zu den stationären Hilfen ist die zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung erwartete Entgelterhöhung nicht mehr für 2026 zu erwarten. Weiterhin ist auf Grund des Monitorings im Bereich derzeit von einem leichten Fallzahlenrückgang bezogen auf das Gesamtjahr auszugehen.

 

Weitere Mittel zur Deckung können aus dem Bereich Schule und Sport bereitgestellt werden. Die Maßnahme „Austausch Kunstrasen Koggenweg“ wird zeitlich verschoben.

 

Aus dem Bereich Gebäudemanagement erfolgt die restliche Deckung. Für die Bauunterhaltung der Gebäude wird ein Minderaufwand gegenüber der Planung prognostiziert. Ein Grund hierfür sind z.B. die verzögerten Beauftragungen für „geplante“ Bauunterhaltungsmaßnahmen aufgrund der erst Ende März erteilten Haushaltsgenehmigung. Weiterhin hat die Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2024 auf Defizite in der Betreiberverantwortung und der Sicherstellung der Verkehrssicherheit hingewiesen. Daraufhin wurde der Ansatz 2026 für Maßnahmen in der Bauunterhaltung entsprechend verstärkt. Im laufenden Jahr zeigt sich nun aber, dass ohne die in der Untersuchung vorgeschlagenen organisatorischen Veränderungen und personellen Verstärkungen nicht alle für 2026 geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können.

 

Die nunmehr beantragte überplanmäßige Bewilligung der Mittel ist erforderlich, um die bestehenden gesetzlichen Finanzierungsverpflichtungen nach dem KiTaG im Haushaltsjahr 2026 erfüllen zu können.

 

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