ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 20/0366

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Freigabe zur befristeten Besetzung von zwei neuen Stellen (VZÄ) in den Schulbüros
    im Bereich Schule und Sport auf der Grundlage des Haushaltsbegleitbeschlusses 2025/14306-01-01
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die stellenplanmäßige Ordnung herzustellen.
Reduzieren

Begründung:

 

Das Startchancen-Programm des BMBF zielt darauf ab, Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler:innen zu unterstützen, die Bildungschancen der Schüler:innen in sozial herausfordernden Gebieten zu verbessern und Chancengerechtigkeit zu fördern. Es ist das größte und langfristigste Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und wird über Bund und Länder finanziert.

 

In Lübeck nehmen 20 Schulen, die über einen landesweit ermittelten Sozialindex ausgewählt wurden, am Startchancen-Programm teil. Dieses Programm, in Schleswig-Holstein benannt als "PerspektivSchule Kurs 2034", unterstützt die ausgewählten Schulen über einen Zeitraum von zehn Jahren mit Fördermitteln.

 

Innerhalb des Startchancen-Programms hatten 11 der 20 Lübecker Startchancen-Schulen die Möglichkeit, sich im Jahr 2025 im Wert von 10.000 Euro und im Jahr 2026 anteilig im Wert von 5.833 Euro befristet bis zum 31.07.2026 sogenannte „Systemzeit“ einzukaufen.

 

„Systemzeit“ dient der Finanzierung von Personen an Schule zur Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben, z.B. bei besonders intensiven Planungs- und Kommunikationsprozessen. Mehrheitlich wird „Systemzeit“ in der Form in Anspruch genommen, dass Schulen Personal des Schulträgers, konkret Wochenstunden der Sachbearbeiter:innen im Schulbüro, über die Fördermittel aufstocken. Hierdurch sollen Mitarbeitende an Schule von bestimmten Standard-Aufgaben entlastet werden, um ihre Kapazität verstärkt im Interesse des Erfolges des Startchancen-Programms einsetzen zu können.

 

Im Haushalt 2026 wurden für die „Systemzeit“ zwei zusätzliche VZÄ für die Schulbüros angemeldet, jedoch nicht berücksichtigt. Ersatzweise wurde für 2026 mittels Haushaltsbegleitbeschluss ein zentraler Stellenpool für Stellenplanausweitungen geschaffen. Aufgrund der ursprünglich befristeten Laufzeit der „Systemzeit“ bis zum 31.07.2026 wurde von einer Inanspruchnahme von Poolstellen für „Systemzeit“ bisher abgesehen.

 

Mit Schreiben vom 27.05.2026, hier bekannt seit 13.07.2026, unterrichtete das verantwortliche Startchancen-Team im Bildungsministerium Schleswig-Holstein die Schulleiter:innen und Schulaufsichten über den Erhalt der „Systemzeit“ ab 01.08.2026 bis zunächst 31.07.2029. Da sich die Laufzeit der „Systemzeit“ damit noch über mindestens 3 Jahre erstreckt, ist davon auszugehen, dass die 11 anspruchsberechtigten Lübecker Schulen die „Systemzeit“ durch Aufstockung von Wochenstunden bei bestehenden Sachbearbeiter:innen im Schulbüro umfassend in Anspruch nehmen werden. Somit ist der Bereich Schule und Sport nunmehr doch auf 2 Poolstellen für die „Systemzeit“ in den Schulbüros angewiesen.

 

Im Bereich Schule und Sport sollen auf der Grundlage des Haushaltbegleitbeschlusses 2025/14306-01-01 zwei neue Stellen (VZÄ) mit befristeter Besetzung in den Schulbüros eingerichtet werden. Bis zur Herstellung der stellenplanmäßigen Ordnung werden hierfür gemäß Haushaltsbegleitbeschluss Stellen aus dem hierfür eingerichteten Stellenpool genutzt.

 

 

Basierend auf dem Haushaltsbegleitbeschluss 2026 ist eine Stellenneuschaffung mit Ausweitung des Stellenplans zulässig, wenn die Stelle zu mindestens 75 % von dritter Seite finanziert wird und nicht bereits im Stellenplan 2025 enthalten ist.

Die Personalkosten werden bis zum 31.07.2029 über das Startchancen-Programm zu 100% refinanziert. Die Startchancen-Schulen beantragen die Fördermittel über einen Förderantrag beim Bildungsministerium SH. Die Besetzung der Stellenanteile erfolgt jeweils erst nach bewilligter Antragstellung der Schulen mit gesicherter Refinanzierung über das Bildungsministerium SH. Dem Personalaufwand bei der Hansestadt Lübeck stehen damit Erträge aus dem Startchancen-Programm in gleicher Höhe gegenüber.

 

Die Stellen sollen befristet bis zum 31.07.2029 eingerichtet werden, entsprechend der Laufzeit der Fördermittel für „Systemzeit“ innerhalb des Startchancen-Programms mit 100% Refinanzierung aus Landesmitteln. Eine Befristung ist gemäß §14 Absatz 1.7 Teilzeit- und Befristungsgesetz zulässig, da die Vergütung aus Haushaltsmitteln erfolgt, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Die Stellen werden mit einem kW-Sperrvermerk 2029 versehen.

 

Die beantragten 2,0 VZÄ sind analog zu den bisherigen Stellen in den Lübecker Schulbüros mit Entgeltgruppe 6 hinterlegt. Sie werden anteilig an verschiedenen Startchancen-Schulen in Lübeck zum Einsatz kommen. Mit der Baltic-Schule besteht bereits eine Vereinbarung über 0,128 VZÄ. Für die Elisabeth-Haseloff-Schule wurden aktuell bis zu 0,38 VZÄ und für die Schule an der Wakenitz bis zu 0,25 VZÄ angefragt.

 

Die Stellen konnten fristbedingt zum Haushalt 2027 nicht mehr ordnungsgemäß angemeldet

werden und werden in den nächsten erreichbaren Stellenplan aufgenommen. Bis dahin sind vorübergehend die beiden Poolstellen zu nutzen, die nach Aufnahme der Stellen in den Haushalt zurückgegeben werden können.

 

Weitere Informationen zum Startchancenprogramm: https://startchancen-programm.org/

Landesbezogene Informationen: https://perspektivschule.de/ und https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/P/perspektivschulen/perspektivschulen_faq?nn=6a51c4ff-254a-4fcf-9bd9-86c925d7ca0c

Reduzieren

Anlagen

Loading...