ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Bürgerschaftsmitgliedes - 20/0249-08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ein Konzept zur Erschließung zusätzlicher bzw. bislang nicht ausgeschöpfter Einnahmepotenziale von mindestens 10 Mio. Euro jährlich ab dem Haushaltsjahr 2028 vorzulegen.

 

Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen bzw. zu prüfen:

 

1. Prüfung eines Altstadtbeitrags für auswärtige Tagesbesucher

 

Die Verwaltung wird beauftragt, rechtlich und wirtschaftlich zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Hansestadt Lübeck einen Altstadtbeitrag für auswärtige Tagesbesucher erheben kann.

 

Als Prüfmodell ist ein Beitrag von 5 Euro je erwachsenem auswärtigem Tagesbesucher zugrunde zu legen.

 

Von einer möglichen Abgabe sollen insbesondere ausgenommen werden:

 

  • Einwohner der Hansestadt Lübeck,
  • Kinder und Jugendliche,
  • Berufspendler,
  • Schüler und Studenten,
  • Personen mit beruflichem oder dienstlichem Aufenthalt,
  • Personen mit einem sonstigen nachgewiesenen berechtigten Aufenthaltsgrund.
  •  

Übernachtungsgäste sollen ausgenommen werden, soweit für sie bereits eine entsprechende kommunale Abgabe zur Finanzierung touristischer Infrastruktur erhoben wird.

 

Die Verwaltung hat insbesondere zu prüfen:

 

  • die rechtliche Zulässigkeit nach dem Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein,
  • die Möglichkeit einer räumlichen Begrenzung auf die historische Altstadt,
  • eine zeitliche Begrenzung auf besonders stark frequentierte Tage und Zeiträume,
  • geeignete und möglichst unbürokratische Erhebungsverfahren,
  • Befreiungs- und Ausnahmeregelungen,
  • den Verwaltungsaufwand sowie
  • das voraussichtliche jährliche Einnahmepotenzial.

 

Dabei sind die Erfahrungen anderer Städte, insbesondere das Zugangsbeitragsmodell der Stadt Venedig, auszuwerten.

 

 

2. Weitere touristische Einnahmepotenziale erschließen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete weitere Einnahmepotenziale aus dem Tourismus zu ermitteln, soweit diese unmittelbar in der Zuständigkeit der Hansestadt Lübeck liegen und nicht bereits durch eigenständige städtische Gesellschaften geprüft oder bewirtschaftet werden.

 

Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob die Nutzung öffentlicher Infrastruktur durch auswärtige Besucher durch angemessene, rechtlich zulässige Gebühren, Entgelte oder sonstige Einnahmeinstrumente stärker zur Finanzierung der dadurch entstehenden Kosten beitragen kann.

 

Für jede vorgeschlagene Maßnahme sind das voraussichtliche Einnahmepotenzial, der Verwaltungsaufwand, die rechtlichen Voraussetzungen und der mögliche Umsetzungszeitpunkt darzustellen.

 

Bereits bestehende Einnahmeinstrumente und laufende Prüfungen sind zu berücksichtigen. Doppelprüfungen mit eigenständigen städtischen Gesellschaften sind ausdrücklich zu vermeiden.

 

 

 3. Einnahmen-TÜV“ für das unmittelbare städtische Vermögen

 

Das unmittelbare Vermögen der Hansestadt Lübeck, soweit es nicht bereits Gegenstand eigenständiger Prüfungen städtischer Gesellschaften ist, wird einem regelmäßigen „Einnahmen-TÜV“ unterzogen.

 

Insbesondere städtische

 

  • Grundstücke,
  • Gebäude,
  • unbebaute Flächen,
  • Erbbaurechte und
  • sonstige unmittelbar bewirtschaftete Vermögenswerte
  •  

sind daraufhin zu überprüfen, ob durch eine wirtschaftlichere Nutzung zusätzliche Einnahmen erzielt werden können.

 

Dabei sind insbesondere

 

  • Vermietung,
  • Verpachtung,
  • Erbbaurechtsvergabe,
  • Veräußerung sowie
  • alternative wirtschaftliche Nutzungen
  •  

vergleichend zu prüfen.

 

Für Vermögenswerte, die dauerhaft Kosten verursachen und für die Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben nicht benötigt werden, ist der Bürgerschaft eine wirtschaftliche Verwertung vorzuschlagen.

 

 

 4. Verbindliche Zielvorgabe

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, durch die vorgenannten Maßnahmen sowie weitere geeignete Maßnahmen zusätzliche bzw. bislang nicht ausgeschöpfte Einnahmepotenziale von mindestens 10 Mio. Euro jährlich ab dem Haushaltsjahr 2028 zu erschließen.

 

Diese Zielgröße soll nicht durch eine allgemeine Erhöhung der Grundsteuer oder Gewerbesteuer erreicht werden.

 

Die Zielgröße von 10 Mio. Euro ist dabei ausdrücklich als politische Zielvorgabe und Prüfmaßstab und nicht als bereits gesicherte Einnahme zu verstehen.

 

Dem Hauptausschuss und der Bürgerschaft ist bis spätestens 30. Juni 2027 ein konkretes Maßnahmen- und Umsetzungskonzept mit einer nachvollziehbaren Einnahmeprognose vorzulegen.

 

 

 

 

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Begründung

 

Die Hansestadt Lübeck befindet sich in einer erheblichen finanziellen Schieflage. Angesichts der hohen Haushaltsdefizite besteht dringender Handlungsbedarf.

Ich bin der Auffassung, dass die Haushaltskonsolidierung nicht vorrangig durch weitere Belastungen der Bürger und Unternehmen erfolgen darf.

 

Bevor allgemeine Steuern oder Abgaben erhöht werden, müssen vorhandene Einnahmepotenziale konsequent ausgeschöpft und neue Einnahmequellen erschlossen werden.

 

Lübeck gehört zu den bedeutendsten touristischen Zielen Norddeutschlands. Für das Jahr 2025 weist die amtliche Statistik 945.718 Gästeankünfte und 2.428.950 Übernachtungen aus. Hinzu kommen Millionen Tagesbesucher. Die Wirtschaftsförderung Lübeck spricht aktuell von mehr als 17 Millionen Tagesgästen jährlich. Die unterschiedlichen statistischen Abgrenzungen sind zwar nicht unmittelbar vergleichbar, verdeutlichen aber die enorme Bedeutung des Tagestourismus.

 

Die historische Altstadt und das UNESCO-Welterbe ziehen eine große Zahl auswärtiger Besucher an. Gleichzeitig entstehen durch die touristische Nutzung erhebliche Kosten für Infrastruktur, Reinigung, Unterhaltung und die Bewirtschaftung des öffentlichen Raumes.

 

Es ist deshalb sachgerecht zu prüfen, ob sich auswärtige Tagesbesucher mit einem moderaten Altstadtbeitrag von 5 Euro an den Kosten beteiligen können, die durch die intensive touristische Nutzung der historischen Altstadt entstehen.

 

Dabei soll ausdrücklich nicht die Lübecker Bevölkerung belastet werden. Ebenso sollen Berufspendler, Schüler, Studenten und andere Personen mit einem berechtigten Aufenthaltsgrund von einer möglichen Abgabe ausgenommen werden.

 

Das Beispiel Venedig zeigt, dass ein zeitlich und räumlich begrenzter Besucherbeitrag als Instrument zur Steuerung stark frequentierter touristischer Ziele eingesetzt werden kann. Ob und in welcher Form ein entsprechendes Modell in Lübeck rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll wäre, soll zunächst ergebnisoffen geprüft werden.

 

Darüber hinaus muss die Hansestadt ihre eigenen Vermögenswerte stärker unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachten.

 

Die zentrale Frage muss lauten:

 

Was kostet ein städtischer Vermögenswert – und welchen Ertrag bringt er der Stadt?

 

Mit dem „Einnahmen-TÜV“ soll deshalb ein Instrument geschaffen werden, das unmittelbar städtische Grundstücke und Gebäude regelmäßig auf ihre wirtschaftliche Nutzung überprüft.

 

Bereits bestehende Prüfungen und wirtschaftliche Aktivitäten der eigenständigen städtischen Gesellschaften – insbesondere im Bereich der Parkraumbewirtschaftung – sollen ausdrücklich nicht doppelt durchgeführt werden.

 

Die Zielgröße von mindestens 10 Mio. Euro zusätzlichen bzw. bislang nicht ausgeschöpften Einnahmen jährlich ab 2028 schafft einen konkreten und überprüfbaren politischen Auftrag. Sie ist dabei keine Einnahmegarantie, sondern eine ambitionierte Zielvorgabe für die Haushaltskonsolidierung.

 

Ich verfolge damit einen klaren Grundsatz:

 

Erst vorhandene Einnahmepotenziale ausschöpfen und neue Einnahmen erschließen – dann über zusätzliche Belastungen der Bürger und Unternehmen sprechen.

 

Eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik bedeutet nicht, den Bürgern immer tiefer in die Tasche zu greifen. Sie bedeutet, die vorhandenen Möglichkeiten konsequent zu nutzen und mit dem Vermögen der Hansestadt wirtschaftlich und verantwortungsvoll umzugehen.

 

 

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