ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - 20/0263-04

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Beratungsfolge

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Anlass:

Beschlüsse des Hauptausschusses am 23.06.2026 (VO 20/0263-01) und der Bürgerschaft am 25.06.2026 (VO 20/0263-02):

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt im August 2026 der Bürgerschaft und den relevanten Ausschüssen einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt wie die Verwaltung in den Haushaltsjahren 2027-2031 die Anforderungen des Bürgerschaftsbeschlusses VO/2023/11887-01-01-01 umzusetzen plant und welche zusätzlichen Voraussetzungen dafür ggf. zu erfüllen sind.

Dabei sind u.a. die geplanten Projekte und die jeweils - grob geschätzten - Investitionssummen und Fördergelder aufzuführen.

 

Ergänzend wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob die nicht zu sanierenden, schmalen Radwege in Lübeck durch eine neue Deckschicht in ihrer Nutzbarkeit bedeutend verbessert werden können.

 

Die Eckpunkte des für die Arbeit der Verwaltung bindenden Bürgerschaftsbeschlusses VO/2023/11887-01-01-01 wurden in 2025 und 2026 verfehlt. Inkl. konsumtiver Ausgaben wurden dort pro Jahr 18,8 Mio. EUR Investitionen für Radinfrastruktur (ohne Brücken) beschlossen. Umgesetzt wurden in 2025 jedoch nur gut 10 Mio. EUR (ohne Brücken). Für 2026 sind ebenfalls nur gut 10 Mio. EUR (ohne Brücken) geplant. Für eine deutlich verbesserte Umsetzungsquote des Beschlusses in den kommenden Jahren ist eine Steigerung der Effizienz in Auswahl, Priorisierung und Umsetzung der Radweg-Maßnahmen erforderlich und ggf. noch weitergehende Inanspruchnahme externer Expertisen. Mit dem angeforderten Bericht soll dieses Ziel erreicht werden.

 

 

Bericht:

  1. Ausgangssituation

Der Beschluss „Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck“ (VO/2023/11887-01-01-01) wurde von der Bürgerschaft anhand der Forderungen des Radentscheids Lübecks aufgegriffen und beschlossen, da der Radentscheid vom Verwaltungsgericht als rechtlich unzulässig beschieden wurde.

 

Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss. Der Haushalt muss trotzdem jährlich durch die Bürgerschaft beschlossen werden, wobei der beschlossene Haushalt mehr oder weniger Radverkehrsmittel als im Grundsatzbeschluss beinhalten kann.

 

Auf die von der Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen und deren Umsetzung ist die Verwaltung im Bericht VO/2023/12397 „Zukunft der Geh- und Radwege“ bereits eingegangen, dieser Bericht wurde am 30.11.2023 von der Bürgerschaft zur Kenntnis genommen.

 

 

  1. Umsetzung Beschluss 2027 – 2031

In den nächsten Jahren 2027  2031 ist u. a. die Umsetzung folgender Fuß- und Radverkehrsmaßnahmen geplant, deren Planunterlagen teilweise schon erarbeitet werden:

 

  • Radroute Plus Ratzeburger Allee
  • Radroute Plus Schwartauer Allee
  • Radroute Plus zwischen Ratzeburger Allee und Schwartauer Allee
  • Beckergrube 2. Bauabschnitt, Umgestaltung für den Fußverkehr
  • Schrangen, Umgestaltung für den Fußverkehr
  • Rathausmarkt, Umgestaltung für den Fußverkehr
  • Kirschenallee – Radverkehrsführung
  • Mecklenburger Straße – Radverkehrsführung
  • Lindenplatz – Umgestaltung für eine sichere Radverkehrsführung
  • Berliner Platz – Umgestaltung für eine sichere Radverkehrsführung
  • Mühlentorplatz – Umgestaltung für eine sichere Radverkehrsführung
  • Gustav-Radbruch-Platz – Umgestaltung für eine sichere Radverkehrsführung
  • Ziegelteller – Umgestaltung für eine sichere Radverkehrsführung
  • Fahrradstraße Altstadt – Verbesserung der Radverkehrsführung
  • Fahrradparkhaus Bildungshaus/Schrangen
  • Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof Lübeck/LindenArcaden

 

Zusätzlich müssen in den nächsten Jahren Brückenbauwerke erneuert bzw. saniert werden, bei deren Planung ERA-konforme Radverkehrsanlagen berücksichtigt werden. Hierzu zählen:

 

  • Wielandbrücke für den Fuß- und Radverkehr
  • Gehwegbrücke Wakenitz, Ersatzneubau mit Verbreiterung für den Radverkehr
  • Obere Lachswehrbrücke für Fuß- und Radverkehr
  • Untere Lachswehrbrücke, Instandsetzung für Fuß- und Radverkehr
  • Wipperbrücke (Stadt-Trave/Wallstraße), Ersatzneubau
  • Dankwartsbrücke für Fuß- und Radverkehr
  • Gehsteig DB-Brücke Genin (Kanal-Trave), Ersatzneubau für Fuß- und Radverkehr
  • Tremsbachbrücke (Mühlenbach am Zentralklärwerk)
  • Sandbergbrücke
  • Marienbrücke
  • Puppenbrücke
  • Rehderbrücke
  • Mühlentorbrücke, Sanierung und Neubau für den Geh- und Radverkehr
  • Wallbrücke (Possehlstraße) 
  • Hüxtertorbrücke
  • Burgtorbrücke
  • Hubbrücke (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist zuständig)
  • Straßenbrücke Herrenwyk
  • Luisenbrücke
  • Karlstraßenbrücke

 

Der Brückenbaubericht wird derzeit aktualisiert, sodass ein Abgleich der Baubedarfe mit den Abhängigkeiten zeitnah erfolgen wird.

 

In diesem Jahr wird die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) erleichterte Ausweisung von Tempo 30 als Einzelbeschilderung bzw. Zone häufiger im Stadtgebiet Lübeck umgesetzt, so dass davon auch der Radverkehr profitiert.

 

Damit ändern sich die Voraussetzungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen wie Radwege und Radfahrstreifen, die bei Tempo 30-Zonen nicht zulässig sind. Der Radverkehr wird bei einer ausgewiesenen Geschwindigkeit von 30 km/h auf der Fahrbahn geführt. Bei einer Einzelbeschilderung mit „Tempo 30“ können gemäß StVO jedoch Schutzstreifen (gestrichelte Linie) vorgesehen werden. So wurden in der Roeckstraße im Abschnitt zwischen Krügerstraße und Heiligen-Geist-Kamp beidseitig neue Schutzstreifen für den Radverkehr im Bereich der Einzelbeschilderung „Tempo 30“ markiert, während in dem „Tempo 50“-Abschnitt Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) markiert wurden.

 

Aktuell wird das neue Radverkehrskonzept vom Bereich Stadtplanung und Bauordnung erarbeitet, das im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans neu aufgestellt wird. Dieses Radverkehrskonzept, welches Anfang 2027 vorliegen soll, wird neue Schwerpunkte im Radverkehrsnetz setzen und das Konzept „Fahrradfreundliches Lübeck“ von 2013 ersetzen.

 

Vor diesem Hintergrund kann für den Haushalt 2027 eine Liste der Aufteilung der Maßnahmen im Straßenraum vorgelegt werden. Eine seriöse belastbare Maßnahmenliste mit Kostenschätzungen für die Jahre 2028  2031 kann jedoch nicht erstellt werden. Die Kostenrahmen für Radverkehrsmaßnahmen sind außerdem sehr unterschiedlich, wie die Beispiele Roeckstraße und Ratzeburger Allee zeigen. In der Roeckstraße konnte das Markieren von Schutz- und Radfahrstreifen im Rahmen einer Fahrbahndeckensanierung mit einfachen baulichen Maßnahmen vergleichsweise kostengünstig kombiniert werden, während beim Bau der Radroute Plus in der Ratzeburger Allee für mehrere Millionen Euro der komplette Straßenquerschnitt mit zahlreichen Auflagen umgestaltet wird. Eine Kostenermittlung ist daher erst belastbar möglich, wenn die jeweiligen Projekte einen entsprechenden Planungsstand erreicht haben.

 

 

  1. Fördergelder

Die Hansestadt Lübeck prüft für die (Fuß- und) Radverkehrsmaßnahmen grundsätzlich immer Fördermöglichkeiten. Als Landes- und Bundesförderungen werden aktuell u. a. die Programme „Stadt und Land“ (Bund, Laufzeit bis 31.12.2030), „Ab aufs Rad“ (Land SH, Laufzeit bis 31.12.2030), Förderung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bzw. Metropolregion Hamburg in Anspruch genommen.

 

Beispielsweise werden bei der Radroute Plus in der Ratzeburger Alle die förderfähigen Kosten mit 90% gefördert. 

 

 

  1. Einfache Sanierung der Deckschichten von Radwegen

Erste Befahrungen zur Zustandserfassung von Fuß- und Radwegen wurden 2019 durchgeführt und ausgewertet. Daraus wurde eine Erhaltungsstrategie für Fußwege und Radwege entwickelt.

 

Die größten Defizite an der Ebenheit von Radwegen entstehen durch Baumwurzelaufbrüche. Diese lassen sich durch dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) nicht beheben.

 

Deckschichten von Radwegen können durch das DSK-Verfahren verbessert, wenn:

 

  1. Ebene Oberfläche im Bestand vorhanden ist, ansonsten sind z. T. umfangreiche Vorarbeiten erforderlich;
  2. Breite des Radwegs für eine Befahrung durch Fertiger nach derzeitiger Kenntnis mindestens 1,20 m beträgt;
  3. Die Asphaltdicke ca. 10 cm beträgt, damit der Fertiger nicht einbricht;
  4. Keine Baumwurzelaufbrüche vorliegen.

 

Fast alle Lübecker Radwege weisen diese Voraussetzungen nicht auf, so dass größtenteils umfangreiche grundhafte Sanierungen erforderlich sind (z. B. in der Schwartauer Allee im Abschnitt Matthäistraße bis Brolingstraße). Hierfür besteht ein großer Handlungsbedarf, der in den nächsten Jahren abgearbeitet werden muss.

 

 

  1. Zusätzliche Ressourcen zur Förderung des Radverkehrs

Die Abteilung Urbane Mobilitätsprojekte des Bereiches Stadtgrün und Verkehr ist für Planung von Verkehrsanlagen zuständig. Aufgrund von unbesetzten Ingenieur- und Technikerstellen ist die Abteilung gezwungen, in der Abarbeitung der Aufgaben zu priorisieren. Derzeit sind erneut zwei Stellen (Techniker:in und Ingenieur:in) in der Stellenausschreibung. Nach Besetzung der Stellen können weitere Fuß- und Radwegprojekte in die Bearbeitung genommen werden. Fünf vorhandene Stellen sind aktuell unbesetzt. 

 

Die Abteilung Verkehrswegebau des Bereiches Stadtgrün und Verkehr ist für die bauliche Umsetzung und Unterhaltung der Verkehrsanlagen zuständig und personell durch mehrere Weggänge von Mitarbeitenden in der Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Die unbesetzten Stellen befinden sich im Wiederbesetzungsverfahren. Nach erfolgreicher Wiederbesetzung ist eine Umsetzung weiterer Fuß- und Radwegprojekte, die zuvor in der Planungsabteilung bearbeitet wurden möglich.

 

Die Abteilung Grün und Freiräume des Bereiches Stadtgrün und Verkehr ist für die Planung, bauliche Umsetzung und Unterhaltung der Wege in den Grünanlagen zuständig. Die personellen Kapazitäten sind in dieser Abteilung sowohl im planerischen also auch in baulichen Teil dramatisch stark reduziert. Derzeit sind keine personellen Kapazitäten vorhanden, zusätzliche Planungen zu beginnen. Die vorhandenen unbesetzten Stellen befinden sich im Wiederbesetzungsverfahren. Die Stellen wurden teilweise bereits mehrfach erfolglos ausgeschrieben.

 

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Anlagen

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