Antrag des Beirates für Senior:innen - 20/0249-07
Grunddaten
- Betreff:
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Beirat für Senior:innen: Haushaltsbegleitbeschluss Haushalt 2027
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Beirates für Senior:innen
- Federführend:
- Beirat für Senior:innen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 24, 2026
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Begründung:
In der Haushaltssitzung der Bürgerschaft in 2025 wurde aus unterschiedlichen Gründen die Zahl der Planstellen der Hansestadt Lübeck auf 4367 festgeschrieben. Dabei wurde Wert auf Einsparungen und wenige Mehrausgaben gelegt.
Der durch Beschlüsse und zugeteilter Pflichtaufgaben erhöhte Mehraufwand sachlicher wie personeller Art wurde politisch außer Acht gelassen. Dadurch entstand die Situation, dass im Bereich DOS Planstellen fehlen, die durch Antrag in 2025 für den Haushalt 2026 hätten bewilligt werden sollen.
Der Bereich DOS hat neben den bisherigen Aufgaben zusätzliche Aufgaben zugeteilt bekommen:
- Behördenschutz und Informationssicherheit
- Modernisierung der städtischen Verwaltung
- Mehraufwand durch die Änderung der Hauptsatzung —> zusätzlicher Ausschuss für Digitales
Diese Mehraufwände legen die Befürchtung nahe, der von der Bürgerschaft eingerichtete Digitalbeirat könnte aufgelöst werden.
Das darf unter keinen Umständen geschehen, ist doch gerade der Digitalbeirat ein Beteiligungsformat für die Bürger:innen Lübecks, die nicht nur informiert werden, und dadurch mehr Verständnis für den Komplex der Digitalisierung des täglichen (bürokratischen) Lebens und die hanseatische Geschichte und Denkmäler (Kulturwerk) erwerben. Die Mitsprache und Mitgestaltung sind eine der wichtigsten Möglichkeiten der aktiven Teilnahme an Entscheidungen, die nicht allein den politisch Gewählten überlassen bleiben sollten. Der Digitalbeirat bildet hier neben anderen kommunalen Entscheidungen den positiven Unterbau eines immer wichtiger werdenden gesellschaftlichen Komplexes, der durch die Stadtgesellschaft begutachtet, kritisiert und gewürdigt werden sollte.
